Abschnitt 5 TRG 242 - Wärmebehandlung von Probenplatten (1)
Bei der Wärmebehandlung der für Werkstoffprüfungen bestimmten Probenplatten oder -ringe muß sichergestellt sein, daß sie eine gleichartige Wärmebehandlung wie der zugehörige Behälter erhalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)