Abschnitt 7.1 - 7.1 Schutzabstände in der Nähe von Freileitungen
Grundsätzlich gilt für gefahrloses Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen, also auch Freileitungen, dass Schutzabstände nicht unterschritten werden dürfen.
Mit steigender Spannung werden die einzuhaltenden Schutzabstände größer.
Abb. 10