§ 1 - Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Druckluftbehälter, die mit Wasserfahrzeugen dauernd fest verbunden sind, und für deren Ausrüstungsteile.
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Druckluftbehälter, die mit Wasserfahrzeugen dauernd fest verbunden sind, und für deren Ausrüstungsteile.