Vorherige Seite Nächste Seite § 165 VwGO - Anfechtung der Kostenfestsetzung1Die Beteiligten können die Festsetzung der zu erstattenden Kosten anfechten. 2§ 151 gilt entsprechend. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
§ 165 VwGO - Anfechtung der Kostenfestsetzung1Die Beteiligten können die Festsetzung der zu erstattenden Kosten anfechten. 2§ 151 gilt entsprechend.