Abschnitt 2 BGI/GUV-I 511 - Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:
- 1.
Ein Körperhilfsmittel ist ein medizinisch-technisches Gerät, das dem vollständigen oder teilweisen Ersatz von Körperteilen oder ausgefallenen Körperfunktionen dient.
- 2.
Ein Implantat ist ein Körperhilfsmittel, das ganz oder teilweise in den Körper eingesetzt ist. Es werden aktive und passive Implantate unterschieden.
- 3.
Aktive Implantate ersetzen teilweise oder vollständig ausgefallene Körperfunktionen und sind auf eine elektrische Energiequelle angewiesen. Hierzu zählen z.B. Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate und Insulinpumpen.
- 4.
Passive Implantate ersetzen ausgefallene Körperfunktionen, ohne auf eine elektrische Energiequelle angewiesen zu sein. Passive Implantate sind z.B. künstliche Gelenke, Herzklappen.
- 5.
Ein Herzschrittmacher (HSM) besteht aus einem Herzschrittmachergerät mit einer oder mehreren Elektroden zur Stimulierung des Herzens.
- 6.
Ein Herzschrittmachergerät ist ein aktives medizintechnisches Gerät. Es besteht aus einer Herzaktivitätserfassungseinheit, einer Batterie, einer Logikeinheit und einem Impulsgenerator zur Überwachung und Stimulation des Herzens.
- 7.
Eine Elektrode ist ein isolierter hochflexibler Leiter zwischen Herz und Herzschrittmachergerät. Es gibt unipolare und bipolare Elektroden.
- 8.
Eine unipolare Elektrode ist eine Einleiter-Verbindung zwischen Herzschrittmachergerät und Herz, wobei der Stimulationsstromkreis zwischen Herz und Herzschrittmachergehäuse über das Körpergewebe geschlossen wird.
- 9.
Eine bipolare Elektrode ist eine Zweileiter-Verbindung zwischen Herzschrittmachergerät und Herz, bei der der Stimulationsstromkreis zwischen zwei Kontakten (Ring und Spitze) innerhalb des Herzens oder durch zwei auf dem Herz angebrachte Elektrodenspitzen geschlossen wird.
- 10.
Mittels Programmierung können über eine Telemetrieeinheit verschiedene Parameter (wie z.B. die Wahrnehmungsschwelle) in der Logikeinheit des Herzschrittmachers eingestellt werden.
- 11.
Eine Telemetrieeinheit dient zur Programmierung der Schrittmacherfunktionen und zum Auslesen des internen Datenspeichers.
- 12.
Oberhalb der Wahrnehmungsschwelle (Empfindlichkeit) werden elektrische Signale vom Herzschrittmacher wahrgenommen.
- 13.
Die Störschwelle bzw. die Störfestigkeit beschreibt einen maximal zulässigen Spannungswert am Eingang des aktiven Körperhilfsmittels, der noch keine Funktionsstörung hervorruft.
- 14.
Inhibition oder Inhibierung bezeichnet die Unterdrückung der Stimulationsfunktion des Herzschrittmachers.
- 15.
Ein implantierbarer Defibrillator (ICD - Implantable Cardioverter Defibrillator) ist ein spezieller Herzschrittmacher, der zusätzlich mittels verstärkter Stimulation Herzkammerflimmern therapiert.
- 16.
Ein Cochlea-Implantat ist ein aktives medizintechnisches Gerät, das den mit einem Mikrofon aufgenommenen Schall in Form von elektrischen Signalen an den Hörnerv weitergibt.
- 17.
Ein Neurostimulator (Gehirn- oder Rückenmarkstimulator) ist ein aktives, medizintechnisches Gerät, das über Gehirn- oder Rückenmark schwache Stromimpulse an die Nerven abgibt.
- 18.
Eine Medikamentenpumpe (z.B. Insulinpumpe) ist ein aktives medizintechnisches Gerät, das mittels einer am oder im Körper getragenen programmierbaren Pumpe z.B. Insulin über einen Katheter in den Körper leitet.