Abschnitt 6.2 - 6.2 Abstandmessung mit geeigneten Messgeräten
Ausschließlich geeignete Messgeräte, z. B. erprobte isolierende Messstangen oder erprobte Laser-Messgeräte, dürfen zur Abstandsmessung verwendet werden. Der Arbeitsverantwortliche muss mit dem Messverfahren vertraut sein und die Bedienungsanleitung des Messgeräte-Herstellers beachten.
Beim optionalen Arbeitsverfahren ist eine Messung des Abstandes vom Bewuchs zur Freileitung durchzuführen. Die gemessenen Abstände sind in der Checkliste (Anhang 2) zu dokumentieren.
6.2.1 Abstandsermittlung mittels isolierender Messstange oder Laser-Messgerät
Abb. 4 Abstandsbestimmung vom Boden aus
Abb. 5 Abstandsbestimmung vom Korb der Hubarbeitsbühne aus
Abb. 6 Lasermessgerät
Abb. 7 Lasermessgerät und Stativ