Anhang 1 - Aufgaben der Vertretungen der DGUV in Fachbereichen/Sachgebieten
Die Vertretungen der DGUV haben zur Wahrung der Interessen aller DGUV Mitglieder insbesondere folgende Aufgaben:
Unterstützung der Leitung des jeweiligen Fachbereiches/Sachgebietes, insbesondere bei der Koordination von fachbereichs- und sachgebietsübergreifenden Themen sowie der Sicherstellung der Beteiligung aller betroffenen Kreise an den Arbeiten des jeweiligen Fachbereiches/Sachgebietes.
Sicherstellung der Beachtung der fachpolitischen Beschlüsse und Rahmenbedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Tätigkeit der Fachbereiche/Sachgebiete.
Unterstützung bei der Erstellung von Entwürfen des Vorschriften- und Regelwerkes der DGUV im jeweiligen Fachbereich/Sachgebiet.
Hinwirken auf eine einheitliche und widerspruchsfreie Rechtsanwendung in der Prävention.
Sicherstellung des Informationstransfers und -austausches innerhalb der DGUV über die Tätigkeit der Fachbereiche/Sachgebiete.