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Anlage 4 - Betriebsanweisung für die großflächige Verarbeitung von Schaumstoffklebern (Muster)1)1)Nach Ablauf der Übergangsfrist für die Anwendung des GHS-Kennzeichnungssystems am 01.06.2015 werden entsprechend modifizierte Musterbetriebsanweisungen ergänzt bzw. bereitgestellt.