Abschnitt 4.3 - 4.3 Wendehämmer
Wendehämmer sind zulässig, wenn aufgrund von topographischen Gegebenheiten oder bereits vorhandener Bausubstanz Wendekreise bzw. -schleifen in der beschriebenen Form nicht realisiert werden können.
![ccc_1464_as_10.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_1464_as_10.jpg)
Abb. 9
Für einen Wendevorgang geeigneter Wendehammer
Dabei ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Fahrzeugausführungen unterschiedliche Dimensionierungen erforderlich machen. Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass ein Wenden mit ein- bis höchstens zweimaligem Zurückstoßen möglich ist.