Abschnitt 3.31 - 3.31 Stapellauf, Docken, Slippen und Arbeiten mit Verholwinden und Spillen
Bei Stapelläufen, Slipp- und Dockvorgängen kann die Stabilität, Standsicherheit und Tragfähigkeit des Schwimmkörpers und der Anlage beeinträchtigt werden. Hieraus resultierende, unkontrollierte Kräfte bergen ein hohes Gefahrenpotenzial für alle beteiligten Personen. Bei diesen Vorgängen muss mit Festmacherleinen umgegangen werden, die mit Verholwinden oder Spillen bewegt werden.
Abb. 61 Ausdocken eines Kreuzfahrtschiffs
Rechtliche Grundlagen | |
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Weitere Informationen | |
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Generell: Die Gefährdungen und Maßnahmen bei der Tätigkeit "Arbeiten mit Verholwinden und Spillen" sind auch beim Docken, Stapellauf, Liften und Slippen gegeben! |
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Achtung: Beim Stapellauf, Docken, Slippen sowie bei Arbeiten mit Verholwinden und Spillen sind die Gefahrbereiche mit Absperreinrichtungen oder durch Sicherungsposten zu sichern!
Abb. 62 Festmachen eines Schiffs an der Pier
Arbeiten mit Verholwinden und Spillen
Der Umgang mit Festmacherleinen, die mit Verholwinden oder Spillen bewegt werden, muss mit besonderer Aufmerksamkeit vorbereitet und durchgeführt werden. Sonst besteht die Gefahr schwerer Verletzungen, hervorgerufen durch Quetschungen, Einklemmen von Körperteilen oder Rückschlagen und Bersten von Leinen und Trossen.
Gefährdungen |
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Achten Sie auf folgende Gefährdungen für Ihre Beschäftigten:
Aufenthalt von Personen in Rückschlagsbereichen
Quetschungen an Umlenkungen und durch Hineintreten in Buchten
Benutzung mangelhafter Festmacherleinen
Unklare oder missverständliche Kommunikation
Versagen von Winden und Spillen durch Ausfall der Energieversorgung
Maßnahmen |
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Achtung: Beim Verholen mit Verholwinden oder Spillen müssen Maschinenführer oder Maschinenführerinnen die gesamte Seilführung einschließlich der angehängten Last beobachten, andernfalls müssen sie auf Anweisung von Vorgesetzten oder Sicherungsposten arbeiten.
Manöverstationen müssen aufgeklart und sauber sein. Festmacherleinen müssen an den dafür vorgesehenen Orten aufgeschossen und ausgelegt sein.
Alle Gegenstände, die nicht unmittelbar gebraucht werden, sind zu entfernen, um Stolpergefahren zu vermeiden.
Es dürfen nur intakte Festmacherleinen benutzt werden.
Beim Hieven von Festmacherleinen ist die Lose hinter der Hand der Person am Spillkopf so wegzubergen, dass sie nicht im Weg liegt und die Arbeiten behindert.
Es dürfen nur so viele Törns auf den Spillkopf genommen werden, dass keine Törns abspringen können. Deshalb muss mindestens 1 m Abstand vom Spillkopf gehalten werden.
Seile müssen immer mindestens 1 m von der möglichen Einzugsstelle (Poller, Klampe, Klüse oder Spill) geführt werden.
Seile müssen so geführt werden, dass keine Buchten entstehen, in die man hineintreten kann.
Beim Nachlassen von Seilen immer nachgreifen, niemals durch die Hand rutschen lassen.
Auf dem Poller den ersten Törn immer unter die "Nase" legen, damit kein Törn abspringen kann.
Achtung: Im Rückschlagbereich einer unter Last stehenden Festmacherleine oder eines Festmacherdrahts darf sich niemand aufhalten! Eine brechende Leine schwingt wie eine Peitsche und gefährdet im Gefahrenbereich befindliche Personen.
Docken
Beim Ein- und Ausdocken von Schwimmkörpern in Schwimmdocks ist insbesondere der Stabilität und Festigkeit Aufmerksamkeit zu schenken. Die Kommunikation zwischen Kapitän oder Kapitänin und Dockmeister oder Dockmeisterin ist hier von grundlegender Bedeutung.
Gefährdungen |
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Achten Sie auf folgende Gefährdungen für Ihre Beschäftigten:
Kentern des Docks
Absturz ins Dock
Sturz ins Wasser
Schwebende Lasten
Quetschen durch Krantransport von Landgängen, Stützen und Arbeitskörben
Maßnahmen |
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Achtung: Die Stabilitätsangaben und Festigkeitsunterlagen des Schiffs sind vor dem Dockvorgang einzuholen.
Tipp: Lassen Sie die Leine mit Mitte-Dock-Markierung quer über das Dock spannen, um die Positionierung des Schwimmkörpers zu erleichtern.
Achtung: Die Kommunikation zwischen Kapitänin/Kapitän und Dockmeister/Dockmeisterin muss sichergestellt sein.
Beim Dockvorgang auf Schwimmdocks befindliche Krane gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern.
Ketten an Geländerunterbrechungen sofort nach Durchführen eines Seils wieder einhängen.
Bei Arbeiten auf Dockbänken oder anderen Absturzkanten ohne Geländer PSAgA verwenden.
Bei Arbeiten an der Wasserkante oder in Booten Rettungsweste benutzen.
Im Kran hängende Lasten immer mit Leinen führen.
Stapellauf
Sowohl Längs- als auch Querstapelläufe von der Helling erfordern diverse organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit sowohl der beteiligten Personen als auch der umliegenden Hafenanlagen nicht zu gefährden.
Gefährdungen |
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Achten Sie auf folgende Gefährdungen für Ihre Beschäftigten:
Gefahr durch herabstürzende, umfallende Teile
Kollision des Schiffs mit Bauteilen im Bereich der Ablaufbahn
Wellenbildung
Rutschgefahr auf nassem oder glattem Untergrund
Absturz
Maßnahmen |
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Zur Abwendung der vorgenannten Gefährdungen haben sich die nachfolgend aufgeführten Schutzmaßnahmen bewährt:
Legen Sie die Prüfintervalle für die Ablaufbahn und die befähigten Personen für die Prüfung fest.
Sorgen Sie dafür, dass vor dem Stapellauf, dabei und danach unbeteiligte Personen (Beschäftigte und Gäste) aus dem Gefahrenbereich ferngehalten werden.
Lassen Sie die Krängung des Schiffs vor dem Stapellauf, insbesondere beim Entfernen der letzten Pallen, kontinuierlich überprüfen.
Stellen Sie die Betriebsbereitschaft von Anker- und Verholwinden des Schiffs her.
Leiten Sie den Stapellauf erst auf das eindeutige Kommando des/der Verantwortlichen ein und legen Sie hierfür eindeutige Kommunikationswege fest.
Stellen Sie sicher, dass beim Stapellauf alle Personen an Bord namentlich erfasst sind und sich auf dem freien Deck aufhalten, sofern es Ihre Aufgabe zulässt.
Sorgen Sie dafür, dass alle Personen auf dem ablaufenden Schiff PSA gegen Ertrinken bestimmungsgemäß verwenden.
Sorgen Sie dafür, dass sich genügend Erste-Hilfe-Personal mit entsprechender Ausrüstung an Bord und an Land befindet.
Legen Sie bereits im Vorfeld die Kommunikation zwischen Schiff und Schleppern fest.
Lassen Sie Arbeitsboote erst besetzen, wenn eine Gefährdung durch Bewegung des Wassers (Wellen und Sog) ausgeschlossen ist.
Sorgen Sie dafür, dass bei Arbeiten an der Wasserkante und auf Arbeitsbooten Rettungswesten angelegt werden und Rettungsmittel bereitstehen.
Abb. 63 Querslipanlage mit Binnenschiff
Lift- und Slipanlagen
Lift- und Slipanlagen ermöglichen ein kontrolliertes Bewegen von Schwimmkörpern in und aus dem Wasser.
Gefährdungen |
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Achten Sie auf folgende Gefährdungen für Ihre Beschäftigten:
Sturz von Bord beim Betreten oder Verlassen des Schiffs
Rutschgefahr auf nassem oder glattem Untergrund. Glatte Bodenflächen für Transportsysteme bergen insbesondere im Winter ein erhebliches Unfallpotential.
Absturz durch ungesicherte Leiter
Maßnahmen |
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Gegen die Gefahren können folgende Schutzmaßnahmen helfen:
Legen Sie die Prüfintervalle für die Lift-oder Slipanlage fest und veranlassen Sie Prüfungen durch eine befähigte Person.
Stellen Sie eine ausreichende Kommunikation zwischen Maschinenführung, Kapitän/Kapitänin und Leinen- bzw. Sicherungsposten sicher. Die eindeutige Verständigung zwischen Schiff und Schleppern ist ebenfalls obligatorisch.
Lift- oder Slipvorgang erst auf Kommando des/der Verantwortlichen einleiten.
Sorgen Sie dafür, dass die Maschinenführung die gesamte Anlage einschließlich der zu slippenden Last beobachten kann und nur auf Anweisung des/der Verantwortlichen arbeitet.
Die Einhaltung eines Mindestabstands von 0,50 m bis zu einer Höhe von mindestens 2,00 m zwischen den seitlich am weitesten ausladenden Teilen von Slipwagen und festen Gegenständen ist notwendig, damit Beschäftigte auf der jeweiligen Standfläche nicht gefährdet werden.
Stellen Sie möglichst Treppen zum Betreten und Verlassen des Schiffes zur Verfügung. Ist der Einsatz von Leitern als Verkehrsweg unumgänglich, müssen sie gegen Wegrutschen gesichert werden.
Bei Arbeiten an der Wasserkante müssen Rettungswesten bestimmungsgemäß verwendet und Rettungsmittel bereitgestellt werden.