Abschnitt 5.4 - 5.4 Brand- und Explosionsschutz
Brandschutz
Sind die im Betrieb verwendeten Feuerlöscher für die jeweiligen brennbaren Stoffe geeignet?
Ist die Anzahl an Feuerlöschern für die einzelnen Arbeitsbereiche ausreichend und sind diese geprüft?
Sind die Feuerlöscher und erforderlichenfalls Löschdecken schnell und leicht erreichbar und sind die Aufbewahrungsorte gekennzeichnet?
Befinden sich die Feuerlöscheinrichtungen in einem ordnungsgemäßen Zustand und wurde die Handhabung von den Mitarbeitern geübt?
Sind die feuer- und explosionsgefährdeten Bereiche deutlich und dauerhaft gekennzeichnet (auch die Zugänge)?
Wird regelmäßig überprüft, ob brennbare Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden können?
Werden nur die unmittelbar für den Arbeitsprozess notwendigen Mengen leicht brennbarer Stoffe an den Arbeitsplätzen bereitgehalten und werden sie in dafür geeigneten und verschlossenen Behältern aufbewahrt?
Explosionsschutz
Werden im Unternehmen brennbare Stoffe verarbeitet (Beispiele: Lagern, Fördern, Um- und Abfüllen brennbarer Stoffe; Reinigen und Entfetten mit Lösemitteln; Verarbeiten lösemittelhaltiger Lacke, Pulverlackieren)?
Können diese brennbaren Stoffe durch ausreichende Verteilung in der Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden?
Kann die Menge des explosionsfähigen Gemisches zu Schäden führen bzw. gefährlich werden (Grenze ca. 10 l Gemisch)?
Bei Vorhandensein eines gefährlichen explosionsfähigen Gemisches muss (für bestehende Anlagen bis spätestens Ende 2005) ein Explosionsschutzdokument angefertigt und die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Brand- und Explosionsschutz sind nicht nur für Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter unverzichtbar, sondern auch für die Existenz Ihres Betriebes. Die Unterweisung der Mitarbeiter sollte deshalb auf die Ver- und Gebote eingehen, die Regeln für den Brandfall vermitteln und Brandschutzübungen beinhalten. Sicherlich ist auch Ihre örtliche Feuerwehr gerne bereit, Sie hierbei zu unterstützen.
Weitere Informationen:
"Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" (BGR 104),
"Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern (BGR 133),
"Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln" (BGR 180),
"Lackierer" (BGI 557),
"Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" (BGI 560),
"Brandschutz" (BGI 597-9),
"Lackierräume und -einrichtungen" (BGI 740) mit Muster für Explosionsschutzdokument,
"Elektrostatisches Beschichten" (BGI 764)