Gefährdungsfaktor | Hinweise/Schutzziel | Soll-Zustand | Maßnahmen erforderlich? ja/nein | Maßnahmen-Alternativen T/O/P (Technik, Organisation, Persönliche Schutzausrüstung) | Verantwortlichkeiten zu erledigen durch | Termin | Umsetzung Name, Rückmeldung | Wirksamkeitskontrolle |
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1.0 Mechanische Gefährdung |
1.1 Teile mit gefährlichen Oberflächen | Verletzungsgefahr an scharfen Kanten von Blechteilen oder Arbeitsmitteln Handverletzungen vermeiden. Verletzungsgefahr durch scharfe Messer (z. B. herkömmliche Teppichmesser) bei Zuschneiden von Abdeckpapier/Folien
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1.2 Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel, Flurförderzeuge | Fußverletzungen oder Verletzungen des Bewegungsapparates vermeiden. Verletzungsgefahr beim Rangieren von Fahrzeugen Werden große oder schwere Teile gemeinsam mit einer zweiten Person bewegt?
| Nicht fahrbereite Fahrzeuge werden von zwei Beschäftigten geschoben, eine Person ist grundsätzlich am Steuer. Für große Teile wie Motorhauben werden spezielle Transportmittel (Lackierständer) verwendet. Die Handhabung erfolgt durch zwei Beschäftigte. Grundsätzlich tragen alle Beschäftigten Sicherheitsschuhe mind. der Kategorie S2.
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1.3 Unkontrolliert bewegte Teile | Verletzungen durch herabfallende Aggregate oder Teile vom Schleiftisch oder von Regalen
verhindern.
Werden Unfallfahrzeuge oder Rohkarosserien etc. gegen unkontrollierte Bewegung gesichert (z. B. bei ausgebauten Aggregaten, Motor, Achse etc.)? Verletzungsgefahr durch wegfliegende Teile (z. B. Spachtelsplitter) Sind Schutzbrillen im Einsatz?
| Es werden keine Teile oder Materialien auf Schränken gelagert. Schutzbrillen sind vorhanden und werden benutzt. Hebebühnensicherungen bei ausgebauten Aggregaten sind vorhanden. Bei allen Arbeiten, bei denen mit wegfliegenden Teilen zu rechnen ist, wird eine Schutzbrille benutzt (z. B. an alten/rostigen oder unsachgemäß reparierten Fahrzeugen).
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1.4 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern | Verletzungsgefahr durch verunreinigte Trittflächen oder Unordnung durch Kabel, Luftschläuche etc. Sind sicher begehbare Arbeitsflächen und Wege vorhanden, nicht eingeengt oder verstellt? Sind Fußböden mit einem rutschhemmenden und leicht zu reinigenden Belag versehen?
| Überwiegender Trockenschliff; Verunreinigungen werden umgehend durch Kehrmaschine beseitigt. Sämtliche Kabel und Schläuche sind so verlegt, dass sie keine Stolpergefahr darstellen, und werden regelmäßig aufgeräumt. Einsatz von Schlauchaufrollern
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1.5 Absturz | | | | | | | | |
2.0 Elektrische Gefährdung |
2.1 Gefährliche Körperströme | Vermeiden von gefährlichen Körperströmen Gefährdung durch defekte stromführende Arbeitsmittel Sind elektrische Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 geprüft und gekennzeichnet?
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3.0 Gefahrstoffe | Wird ein Gefahrstoffverzeichnis geführt? Sind Sicherheitsdatenblätter (SDB) vorhanden? Sind Betriebsanweisungen gem. Gefahrstoffverordnung vorhanden? Wird regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten?
| Gefahrstoffverzeichnis wird ordnungsgemäß geführt. SDB stehen allen Beschäftigten zur Einsicht zur Verfügung. Betriebsanweisungen hängen aus und es wird entsprechend unterwiesen.
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3.1 Dämpfe | Gefahr durch Einwirkung gesundheitsschädigender Dämpfe (Reiniger, Silikonentferner) Sind Be- und Entlüftung sowie Absauganlagen vorhanden? Werden Behälter stets verschlossen gehalten, um ein Ausdampfen zu verhindern? Wie werden Pinsel aufbewahrt? Stehen brandschutztechnisch geprüfte Behälter (dichtschließende Metallbehälter) für die Pinselaufbewahrung zur Verfügung?
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3.2 Aerosole | Sind Be- und Entlüftung sowie Absauganlagen mit ausreichender Saugleistung (s. Typschild/ Betriebsanleitung) vorhanden? Gefahr durch Einwirkung gesundheitsschädigender Aerosole (Farbnebel) auf Atemwege oder Haut Anlage gem. DGUV Information 209-089 ausgestattet.
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3.3 Flüssigkeiten | Gefahr durch Einwirkung gesundheitsschädigender Flüssigkeiten auf die Haut Stehen geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung (z. B. aus Nitrilkautschuk (siehe SDB))? Montagehandschuhe sind nicht geeignet!
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3.4 Feststoffe | Abblasen von Stäuben vermeiden. Wird das Entstehen von Staubpartikeln verhindert, vermieden bzw. entsprechend abgesaugt? Werden Staubmasken zur Verfügung gestellt? Wird der Hautkontakt zu Feststoffen (z. B. Spachtel, Dichtungsmitteln) verhindert?
| Es sind ausschließlich Exzenterschleifer mit integrierter Absaugung vorhanden. Das Abblasen von Teilen und Fahrzeugen und von Beschäftigten ist per Anweisung untersagt. Staubmasken stehen zur Verfügung. Einweghandschuhe stehen zur Verfügung (zum Beispiel für das Abdichten und Fälzen).
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4.0 Brand-/ Explosionsgefährdung |
4.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase | Werden Brandlasten, z. B. Abdeckpapier/Folien/brennbare Flüssigkeiten (Silikonentferner/Verdünnung etc.) am Arbeitsplatz auf ein Minimum reduziert? Werden/wird nicht gebrauchte(s) Abdeckfolien/-papier spätestens zum Schichtende entfernt? Sind elektrische Betriebsmittel (Zündquelle) erfasst und werden diese wiederkehrend geprüft?
| Behälter mit brennbaren Flüssigkeiten (5L-Kanister mit Silikonentferner, Verdünnung und Spraydosen) werden im Lacklager gelagert (Alternative: Gefahrstoffschrank). Elektrische Betriebsmittel werden wiederkehrend geprüft, s. a. Nr. 2.1. Löscheinrichtungen sind vorhanden, frei zugänglich und geprüft. An jedem Feuerlöscher ist eine Kennzeichnung deutlich sichtbar angebracht.
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| Werden elektrische Betriebsmittel ordnungsgemäß betrieben (Überlastung vermeiden)? Werden Brandschutztüren verstellt oder verkeilt? Sind Feuerlöscheinrichtungen vorhanden, gekennzeichnet, nicht zugestellt und werden sie geprüft? Sind Heizkörper so angebracht, dass sich auf ihnen keine Ablagerungen von Beschichtungsstoffen bilden können und keine Lackgebinde, besonders Spraydosen, abgestellt werden können?
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4.2 Explosionsfähige Atmosphäre | | | | | | | | |
4.3 Elektrostatische Aufladung | | | | | | | | |
5.0 Thermische Gefährdung |
5.1 Kontakt mit heißen Medien | | Es sind nur elektrische IR-Trockner im Einsatz. Abkühlung erfolgt zügig, Sicherheitsabstand wird eingehalten, Beschäftigte sind unterwiesen, die Geräte abkühlen zu lassen.
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6.0 Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen |
6.1 Lärm | | | | | | | | |
| Belastung durch Druckluft beim Abblasen von Teilen nach dem Schleifen Kommen beim Abblasen (Trocknen) von Teilen mit Druckluft nur lärmarme Düsen, z. B. Mehrlochdüsen, zum Einsatz? Besteht ein Lärmminderungsprogramm (z. B. Einsatz lärmarmer Ausblasedüsen)? Wird Gehörschutz bereitgestellt? Gehörschäden verhindern. Wird regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten?
| Einsatz von konventionellen Arbeitsmitteln, die dem Stand der Technik entsprechen Es werden ausschließlich lärmgeminderte Mehrlochdüsen eingesetzt. Beschäftigte sind entsprechend unterwiesen. PSA steht zur Verfügung und wird verwendet.
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6.2 Hand-Arm-Schwingungen | Gefährdung durch Hand-, Armschwingungen bei Schleifarbeiten vermeiden (z. B. mit Schwingschleifern, Exzenterschleifern) Minimierung von Hand-, Armschwingungen durch Einsatz schwingungsarmer Arbeitsmittel Minimierung von Expositionszeiten
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7.0 Gefährdung durch Arbeitsumgebung |
7.1 Klima | Beträgt die Raumtemperatur min. 17 °C? Werden wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von starker Sonneneinstrahlung ergriffen? Wird verhindert, dass die Raumtemperatur 26 °C übersteigt? Wird verhindert, dass Beschäftigte direkter Zugluft ausgesetzt sind? Gesundheitsgefährdung durch Zugluft vermeiden. Sind die Beschäftigten gegen Witterungseinflüsse geschützt? Belastung durch zu niedrige oder zu hohe Temperaturen sowie Nässe verhindern. Müssen z. B. nichtfahrbereite Fahrzeuge aus dem Freien rangiert werden?
| Sonnenrollos sind vorhanden. Wärmeschleier ist vorhanden, keine direkte Zugluft. Für nicht fahrbereite Fahrzeuge, die im Winter oder bei Nässe aus dem Freien in die Vorbereitungshalle geschoben werden, stehen den Beschäftigten Jacken zur Verfügung.
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7.2 Beleuchtung | | | | | | | | |
7.3 Raumbedarf, Verkehrswege | Raumbedarf, Verkehrswege:Steht an jedem Arbeitsplatz mind. eine freie Bewegungsfläche von 1,50 m2 zur Verfügung, die an keiner Stelle weniger als 1,00 m breit ist?
Flucht- und Rettungswege:Ist ein Flucht- und Rettungsplan für feuergefährdete Bereiche gemäß ASR A 2.3 in angemessener Anzahl und an geeigneter Stelle ausgehängt? Sind Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge nicht eingeengt und werden sie stets freigehalten? Lassen sich Notausgänge und Fluchttüren jederzeit ohne fremde Hilfe von innen öffnen? Sind Panikschließungen vorhanden? (Hinweis: Fluchttüren müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.) Ordnung und Sauberkeit einhalten.
| Ausreichend Arbeitsflächen und Stellflächen sind vorhanden, z. B. für IR-Strahler, Abdeckpapier, mobile Absaugung, Arbeitsmittel usw. Die Verkehrswege und auch die Lagerflächen für Transportwagen, IR-Strahler etc. sind gekennzeichnet. Der Flucht- und Rettungsplan ist ausgehängt. Fluchtwege und Notausgänge sind frei. An sämtlichen Fluchttüren sind Panikschließungen angebracht.
| | Empfohlene Maßnahmen bei Überschreiten der Raumtemperaturen:Effektiven Sonnenschutz anbringen (Sonnenrollos, ggf. Sonnenschutzfolien). Nachtauskühlung nutzen. Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden (UV-Strahler). Ausgabe von "Hitzegetränken" Arbeiten entsprechend der Witterung organisieren.
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8.0 Physische Belastung/ Arbeitsschwere |
8.1 schwere dynamische Arbeit | Manuelles Heben und Tragen von Lasten (z. B. von schweren, unhandlichen, sperrigen Teilen) vermeiden. Stehen Hebehilfen zur Verfügung?
| Teilewagen, Lackierständer, Kipp- und Drehvorrichtungen oder fahrbare Gestelle für große und sperrige Teile sind vorhanden; Fahrzeuge werden zu zweit rangiert, s. a. Nr. 1.0.
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8.2 Haltungsarbeit | | Kurzhubbühnen sind im Einsatz für die Nachbereitung, z. B. im Schwellerbereich. Fahrbare Sitzhocker werden verwendet, um ein Knien der Beschäftigten zu vermeiden. Jobrotation
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9.0 Wahrnehmung und Handhabbarkeit |
9.1 Informationsaufnahme | | Sämtliche Behälter mit Gefahrstoffen, die umgefüllt werden, sind vorschriftsmäßig gekennzeichnet (Bezeichnung, Piktogramm mit Signalwort, Warnhinweise, Sicherheitshinweise). Best Practice: Für Silikonentferner sind spezielle Aufkleber beschafft und werden zusätzlich mit breitem Klebeband überklebt.
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10.0 Sonstige Gefährdungen/Belastungen |
10.1 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) | | Es wird geeignete PSA bereitgestellt, benutzt und regelmäßig kontrolliert. PSA: Atemschutz (Helmgeräte, Lackier- und ggf. Staubmasken), Sicherheitsschuhe mit antistatischer Laufsohle, Schutzbrille/Gesichtsschutz, lösemittelbeständige Handschuhe, Gehörschutz, Overall
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10.2 Hautbelastung | Wird Feuchtarbeit (auch luftundurchlässige Handschuhe) vermieden oder vermindert, z. B. durch Jobrotation? Stehen den Beschäftigten geeignete Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zur Verfügung und werden sie benutzt? Ist ein an die Tätigkeiten angepasster Hautschutzplan erstellt und deutlich sichtbar, z. B. am Waschplatz, angebracht? Werden Spender regelmäßig befüllt? Wird regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten? Hautkrankheiten vermeiden.
| Keine Feuchtarbeit, Teile werden überwiegend trocken geschliffen. Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel stehen zur Verfügung und werden benutzt. Hautschutzplan und Spender für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege sind vorhanden und entsprechend gekennzeichnet. Die Spender werden regelmäßig befüllt.
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10.3 Mensch | | | | | | | | |