Abschnitt 1 TRG 252 - Geltungsbereich (1)
Diese TRG gilt in Verbindung mit der TRG 250 für Verschlüsse zu Füll- und Entnahmeanschlüssen sowie für Besichtigungs-, Befahr- und Reinigungsöffnungen und blindverschlossene Öffnungen, einschließlich der Verschlüsse.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)