Abschnitt 3.9 - 3.9 Dacharbeiten und Montage von Photovoltaikanlagen
Zu den Dacharbeiten gehören die Herstellung, die Instandsetzung und der Rückbau von Dacheindeckungen und Dachabdichtungen bei Steil- bzw. Flachdächern. Sowohl die Dacharbeiten als auch die Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern werden von hochgelegenen Arbeitsplätzen ausgeführt. Hierbei sind insbesondere Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Absturz festzulegen.
Abb. 134 Arbeiten auf dem Steildach
Abb. 135 Absturzsicherung bei Flachdacharbeiten
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen |
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Achten Sie bei den Dacharbeiten und bei der Montage von Photovoltaikanlagen insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Absturz an Dachaussenkanten bzw. Öffnungen in der Dachfläche
Durchsturz durch nicht tragfähige Bauteile
Abrutschen auf geneigten Flächen
herabfallende Gegenstände bei Hebe- und Transportvorgängen (u.a. Kopfverletzungen), z.B. bei:
- 1.
unsachgemäßem Anschlagen der Last
- 2.
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Lastaufnahmemittels
Brände oder Explosionen durch unsachgemäße Verwendung von z.B. Flammgeräten und mangelhafter Organisation des Brandschutzes beim Umgang mit Flüssiggas und Schweißgasen
Stromschlag bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen und bei der Montage und Instandsetzung von Photovoltaik-Anlagen
Staub bei Arbeiten mit z.B. Trennschleifern und Handkreissägen (Schädigung der Atemwege)
alte Mineralwolle, Asbest oder Faserdämmstoffen (Schädigung der Atemwege)
Hautschädigungen, Hitzeerschöpfung bzw. Hitzschlag durch Arbeiten unter der Sonne und auf aufgeheizten Flächen
Verwendung von gefahrstoffhaltigen Baustoffen (z.B. Reiniger, Kleber, Anstriche) bei der Erstellung von Dachabdichtungen
schweres, wiederholtes Heben und Tragen (kann z.B. zur Erkrankung des Muskel- Skelettsystems führen)
Maßnahmen |
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Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:
Absturzsicherung
Sorgen Sie durch technische (t) oder nachrangig personenbezogene (p) Schutzmaßnahmen dafür, dass die Gefährdung durch Absturz von Personen an Dachaussenkanten oder Öffnungen in Dachflächen so gering wie möglich gehalten wird, z.B.:
- (t)
Seitenschutz, Fang- bzw. Dachfanggerüst, Abdeckungen, untergehangene Schutznetze,
- (p)
persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Kontrollieren Sie die Gerüste vor deren Nutzung auf Betriebssicherheit (z.B. dreiteiliger Seitenschutz, Ausführung der Schutzwand insbesondere im Bereich der Durchführung von Schrägaufzügen).
Abb. 136 Solarelementmontage
Beachten Sie, dass bei der Verwendung von PSAgA weitere Maßnahmen (z.B. gesonderte Gefährdungsbeurteilung, spezielle Unterweisung, Rettungskonzept) notwendig sind. Legen Sie vor Beginn der Arbeiten die geeigneten Anschlageinrichtungen für die PSAgA fest.
Durchsturzsicherung
Sorgen Sie dafür, dass die Gefahr des Durchstürzens verhindert wird. z.B. durch:
ausreichend breite, gegen Verrutschen gesicherte lastverteilende Beläge auf nicht tragfähigen Flächen (z.B. Wellplatten aus Asbestzement, Faserzement oder Kunststoffen, nicht tragfähige Aufdachdämmung), bei gleichzeitigen Absturzschutzsystemen nach innen und außen (Seitenschutz, Fangnetze)
fachgerechter Einbau von geprüften durchsturzsicheren Bauteilen, z.B. Dachlatten (siehe Tabelle)
Seitenschutz bzw. Fangnetze bei nicht durchtrittsicheren Lichtkuppeln oder -bändern
Abrutschen verhindern
Sorgen Sie dafür, dass die Gefahr des Abrutschens auf geneigten Flächen verhindert wird, z.B.:
Schaffung besonderer Arbeitsplätze (z.B. durch Dachdeckerauflegeleiter, Dachdeckerstuhl)
bei glatten Dachflächen (Eis, Schnee, Reif, Nässe) sind diese nicht zu betreten oder zu beräumen
Querschnitte für Dachlatten ohne weiteren rechnerischen Nachweis aus Nadelholz
Querschnitt maßhaltig bei 20 % Messbezugsfeuchte mm | max. Stützweite cm | Sortierklasse nach DIN 4074-1: 2012-06 | farbliche Kennzeichnung der Stirnseite |
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30 x 50 | 80 | S 10 TS | rot |
40 x 60 | 100 | S 10 TS | rot |
Abb. 137 Ziegelgreifer mit untergehängtem Netz
Abb. 138 Solarpritsche auf Schrägaufzug
Abb. 139 Ergonomische Verlängerung von Schraubern
Sicherer Transport von Lasten
Wählen Sie entsprechend der Last, den Abmaßen und der Verpackung der Last das richtige Hebezeug und Lastaufnahmemittel aus. Vermeiden Sie kraftschlüssig wirkende Lastaufnahmemittel (Klemm- oder Saugwirkung). Wenn deren Verwendung aus technischen Gründen notwendig ist, setzen Sie Lastaufnahmemittel ein mit zusätzlicher Sicherung der Last, z.B. durch Ketten, Auffangplanen, Haltebügel. Vakuumheber müssen über ein Zweikreissystem mit Rückschlagventil und Warneinrichtung verfügen.
Brandschutz
Sorgen Sie für eine ausreichende Ausstattung mit geeigneten Feuerlöschern und eine Überwachung der bearbeiteten Flächen während der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten. Organisieren Sie, dass nach Beendigung der Arbeiten der brandgefährdete Bereich auf Entstehungsbrände kontrolliert und Kontrollgänge durchgeführt werden, bzw. gegebenenfalls eine Brandwache gestellt wird.
Sorgen Sie bei der Verwendung von Druckgasflaschen dafür, dass diese standsicher aufgestellt und gegen mechanische Gefährdung geschützt sind. Nach dem Flaschenventil ist ein Druckregler anzuordnen. Auf Baustellen ist bei Flüssiggasflaschen zusätzlich eine Schlauchbruchsicherung erforderlich. Beim Transport in Fahrzeugen sind Druckgasflaschen beispielsweise durch Verzurren zu sichern und entsprechende Lüftungsöffnungen im Transportraum vorzusehen.
Schutz vor Stromschlag
Klären Sie mit Ihrem Auftraggeber bzw. dem Versorgungsunternehmen ab, welche Maßnahmen bei Unterschreitung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen zu ergreifen sind.
Führen Sie Montage- oder Instandhaltungsarbeiten von Photovoltaik-Anlagen durch, so informieren Sie sich im Vorfeld über die besonderen elektrischen Gefährdungen, setzen Sie entsprechend qualifiziertes Fachpersonal ein und führen Sie eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung für die Montagebaustelle durch.
Schutz vor Staub
Zum Schneiden von Dachziegeln oder Sägen von Holz sind Geräte mit Absaugung zu verwenden. Sollte dies technisch nicht möglich sein, so ist bei einer entsprechenden Gefährdung die Verwendung von geeignetem Atemschutz (z.B. partikelfiltrierende Halbmasken) vorzusehen.
Schutz vor Asbest und Mineralwolle
Der Ausbau von asbesthaltigen Dachdeckungen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung
(konkretisiert in der TRGS 519).
Beim Ausbau von Mineralwolle ist darauf zu achten, die Materialien möglichst zerstörungsfrei zu verarbeiten. Ausgehend vom Gefährdungspotential des Dämmstoffes ist geeignete persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten wann die Baustoffe produziert und verbaut wurden um einen Rückschluss auf die Gefahrstoffbelastung ziehen zu können (Schadstoffkataster, Verwendungsverbote, gegebenenfalls Materialbeprobung).
Weitere wichtige Hinweise finden Sie in der Handlungsanleitung der BG BAU "Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen" und der Broschüre "Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten". Informationen zur Auswahl von PSA finden Sie in den Bausteinen E 600 bis 609 der BG BAU.
Schutz vor Hautschädigung, Hitzeerschöpfung
Achten Sie darauf, dass Ihre Beschäftigten körperbedeckende Kleidung tragen und nicht mit freiem Oberkörper arbeiten. Organisieren Sie die Arbeitsabläufe so, dass die körperliche Belastung durch Sonneneinstrahlung und Hitze so gering wie möglich gehalten wird. Die regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme, die Verlagerung körperlich schwerer Arbeiten in kühlere Tageszeiten und der Aufenthalt während Pausen im Schatten sind sinnvoll. Informieren Sie sich und Ihre Mitarbeiter über die besonderen Maßnahmen der Ersten Hilfen bei Hitzeerschöpfung bzw. Hitzschlag.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Baustein D 504 der BG BAU.
Sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Beachten Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller (Sicherheitsdatenblätter) und erstellen Sie entsprechende Betriebsanweisungen für Ihre Beschäftigten. In der Bauwirtschaft existieren Branchenlösungen zur Gefahrstoffkommunikation in der Lieferkette.
Mit dem WINGIS- Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU können Sie eine Betriebsanweisung im Sinne der Gefahrstoffverordnung erstellen.
Hinweise zu den Sicherheitsdatenblättern finden Sie bei GefKomm-Bau-Gefahrstoffkommunikation.
Ergonomie
Stellen Sie Ihren Beschäftigten für die Transport- und Montagearbeiten entsprechende Geräte zur Verfügung, um damit die körperliche Beanspruchung zu minimieren, z.B. Hebezeuge, Stapler, Montagelift.
Stellen Sie ergonomische Werkzeuge zur Verfügung, wie z.B. Werkzeugverlängerungen für Schrauber oder Armstützen für Handbrenner zur Vermeidung von Zwangshaltungen.