§ 9 - Absperreinrichtungen
Druckluftbehälter müssen einzeln absperrbar sein. Jede angeschlossene Rohrleitung muß am Druckluftbehälter eine eigene Absperreinrichtung haben.
Druckluftbehälter müssen einzeln absperrbar sein. Jede angeschlossene Rohrleitung muß am Druckluftbehälter eine eigene Absperreinrichtung haben.