Abb. 94 Harvestereinsatz
Die mechanisierte Holzernte (z. B. mit Harvestern und Prozessoren) verringert die Unfallgefahren bei der Holzernte.
Das ist zu beachten: |
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Der Harvester wird nur bestimmungsgemäß nach den Herstellerangaben eingesetzt. Der Bediener ist mindestens 18 Jahre alt, in der Bedienung des Harvesters unterwiesen und mit dem Führen des Fahrzeugs beauftragt. Er muss befähigt sein, die Arbeiten sicher auszuführen. Sicherheitseinrichtungen werden arbeitstäglich vor Schichtbeginn auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Der Fahrzeugeinsatz erfolgt nur bis zur festgelegten Hang- bzw. Querneigung unter Berücksichtigung der Boden- und Bestandesverhältnisse. Der Aufstellungsort des Fahrzeugs ist so gewählt, dass Der Fahrer kann den Arbeitsbereich (Fahrbereich vor und hinter der Maschine sowie der Schwenkbereich einschließlich der Länge des bearbeiteten Baumes bzw. der Last) überblicken. Im Gefahrenbereich halten sich keine anderen Personen auf. Die Angaben des Herstellers zum Gefahrenbereich sind einzuhalten, mindestens jedoch die doppelte Baumlänge um den zu fällenden Baum. Der Fahrzeugführer führt die Fahrbewegung nur aus, wenn er den Fahrweg übersehen kann (z. B. durch Rückfahrkamera). Die zulässige Tragfähigkeit des Auslegers in Abhängigkeit von der Ausladung wird nicht überschritten. Die Stabilität des Fahrzeuges wird gewährleistet. Dazu wird eine den Geländebedingungen angepasste Fahrtgeschwindigkeit gewählt. Bei erkannter Kippgefahr wird die Last losgelassen. In Arbeitspausen wird der Ausleger mit dem Aggregat oder Fällgreifer abgesenkt und abgesetzt, damit sie sich nicht bewegen können. Sind Zufäll- oder Vorlieferarbeiten erforderlich (z. B. wenn der Rückegassenabstand größer ist als die Reichweite des Harvesters) werden diese nicht zeitgleich im unmittelbaren Arbeitsbereich der Maschine durchgeführt. Der Harvester ist keine Halte- und Fällhilfe bei der motormanuellen Fällung. Die tägliche Einsatzzeit von Maschinenführern ist so bemessen, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Gesundheitsgefahren sowie psychische und physische Belastungen werden z. B. reduziert oder begrenzt durch Wechseltätigkeit (z. B. Arbeitsvorbereitung, Wartungsarbeiten, Zufällarbeiten), Einhaltung der zulässigen Tagesexpositionswerte gegenüber Ganzkörpervibrationen, Einlegen zusätzlicher Kurzpausen zur Durchführung von Ausgleichsgymnastik innerhalb der Arbeitsschicht.
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