Abschnitt 4.15 - 4.15 Schreibunterlage, "Laptop-Staufach"
Fast jeder, der mit einem Transporter gewerblich unterwegs ist, muss - unabhängig von der Branche - schriftliche Aufzeichnungen machen, Lieferscheine, Frachtpapiere und Zolldokumente ausfüllen. Dazu sollte eine geeignete Schreibunterlage zur Verfügung stehen.
Da die herkömmlichen Schreibarbeiten zunehmend durch Daten-Eingaben ersetzt werden, muss für eine taugliche Unterbringung des mitzuführenden elektronischen Eingabegerätes gesorgt werden.
Tauglich ist eine Unterbringung, wenn sie folgenden Kriterien genügt:
Das Gerät darf sich nicht verlagern/wegfliegen - auch nicht bei hohen Bremsverzögerungen und beim Unfall.
Es soll bequem erreichbar, entnehmbar und verstaubar sein.
Die Betätigung muss aus der Sitzposition heraus ergonomisch akzeptabel sein.
Die Beleuchtungsverhältnisse müssen ausreichend sein und die Lichtquellen sollen sich nicht auf dem Bildschirm spiegeln.
Das Gerät soll bei Nichtbenutzung den Blicken Außenstehender entzogen sein, um die Diebstahlgefahr zu minimieren.
Dennoch: Der Fahrerarbeitsplatz ist kein geeigneter Arbeitsplatz für Büroarbeiten. Diese Tätigkeiten sollten im Büro erledigt werden.