Abschnitt 3 - 3 Maschinen, Werkzeuge und Geräte
Nicht alle auf dem Markt angebotenen Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind sicher und brauchbar.
Mit einer CE-Kennzeichnung an Maschinen, Werkzeugen und Geräten erklärt der Hersteller, dass das Produkt den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften entspricht. | |
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Das GS-Zeichen weist darauf hin, dass das Produkt zusätzlich von einer unabhängigen Prüfstelle auf seine Sicherheit geprüft wurde. |
Die Vergabe des FPA- bzw. DLG-Zeichens setzt die erfolgreiche GS-Prüfung voraus. Sie bestätigen zusätzlich die Brauchbarkeit für die Waldarbeit.
Prüfzeichen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) | |
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Prüfzeichen des Kuratoriums für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. (KWF) |
Regelmäßige und sorgfältige Pflege erhält den Wert Ihrer Arbeitsmittel und dient der Sicherheit.
Unsachgemäßer Gebrauch ist gefährlich, daher sollten Sie
Maschinen, Werkzeuge und Geräte nur zweckentsprechend einsetzen.
die Gebrauchsanweisung beachten, gegebenenfalls sich einweisen lassen.
vor dem täglichen Einsatz die Sicherheitseinrichtungen prüfen. Defekte Teile sind sofort auszutauschen oder die Maschine ist außer Betrieb zu setzen.
bei Reparaturen nicht improvisieren; Originalersatzteile verwenden und Reparaturen in Fachwerkstätten durchführen lassen.
Verschleißteile vorrätig halten.