Abschnitt 2.4 - 2.4 Persönliche Schutzausrüstung
Der Arbeitgeber hat geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Für Waldarbeiten sind aufgrund der Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen je nach Tätigkeit und Gefährdung persönliche Schutzausrüstungen zu stellen. Als Beispiel dient hier die Arbeit mit der Motorsäge:
Schutzhelmkombination mit Gehör- und Gesichtsschutz
Schutzhandschuhe
Schnittschutzhose
Sicherheitsschuhe und -stiefel mit Schnittschutzeinlagen
Oberbekleidung in Signalfarbe
Wetterschutzkleidung (z. B. Regenjacke, Faserpelz, Funktionsunterwäsche)
gegebenenfalls Warnkleidung nach DIN EN 471 (bei Arbeiten im Verkehrsraum) (siehe DGUV Information 212-016 "Warnkleidung").
Nicht alle auf dem Markt angebotenen persönlichen Schutzausrüstungen sind sicher und brauchbar; z. B. bestätigt das FPA-Zeichen die Brauchbarkeit für die Waldarbeit (siehe Punkt 3 Maschinen, Werkzeuge und Geräte).
Persönliche Schutzausrüstung hat in der Regel nur eine begrenzte Schutzwirkung. Sie kann fachkundiges und sicheres Arbeiten nicht ersetzen.
Abb. 14 Faserpelz in Signalfarbe
| Abb. 15 Regenschutzkleidung in Signalfarbe
| Abb. 16 Funktionsunterwäsche
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2.4.1 Schutzhelmkombination
Zur Schutzhelmkombination gehören:
Der Helm schützt vor herabfallenden Ästen.
Der Gesichtsschutz hält Sägespäne und peitschende Äste ab.
Der Gehörschutz dämmt Lärm und verhütet damit Gehörschäden.
Das ist zu beachten: |
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In schwierigen Beständen ist die notwendige Verständigung unter den Beschäftigten zur Koordination von Arbeitsschritten nicht immer gewährleistet. Helmfunkverbindungen bringen mehr Sicherheit für alle Beteiligten.
2.4.2 Schutzhandschuhe
Für die meisten Arbeiten ist ein Universal-Lederhandschuh mit Textilrücken und Pulsschutz ausreichend. Für Arbeiten mit der Motorsäge werden auch kunststoffbeschichtete Handschuhe verwendet.
Bei der Anschaffung ist auf die richtige Größe, auf gute Verarbeitung und Schadstofffreiheit zu achten.
Geeignete Handschuhe schützen vor Verletzungen, Schmutz, Kälte und Nässe!
2.4.3 Schnittschutzhose
Schnittschutzhosen verfügen über Schnittschutzeinlagen, die den gefährdeten Bereich vom Spann bis zum Becken abdecken. Für Sägearbeiten geringen Umfangs können auch Schnittschutzbeinlinge mit Rundumschutz getragen werden. Beim Waschen und bei notwendigen Reparaturen sind die Herstellerangaben zu beachten.
2.4.4 Sicherheitsschuhe und -stiefel
Das Schuhwerk muss Tragekomfort und Schutz gewährleisten.
Das ist zu beachten: |
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Ein guter Fußschutz schützt nicht nur gegen herab fallende Teile und Schnittverletzungen, sondern erhöht auch die Standsicherheit!