Anhang 5 - Unterweisungshilfe
Kampfmittelräumung
Gezielte präventive Räumung kampfmittelbelasteter Flächen.
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Diese Unterweisungsvorlage enthält beispielhafte Aufzählungen und muss unbedingt noch an die konkreten Betriebsbedingungen angepasst werden!
1.
Gefährdungen und deren Auswirkungen
Bei der Kampfmittelräumung bestehen Verletzungs- und Gesundheitsgefahren durch Umsetzarten und Wirkungen von Explosivstoffen sowie Kampfmitteln mit Brand- und Nebelstoffen.
Die Umsetzung ist mit folgenden möglichen Wirkungen verbunden:
Luftstoßwirkung
Bodenstoß- und Kraterwirkung
Wirkung durch Spreng- und Wurfstücke
thermische Wirkung durch Flammen und Wärmestrahlung
Wirkung der Explosions-, Rauch- und Nebelschwaden (giftige und reizend wirkende Gase).
2.
Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen
Technisch:
Aufbruch versiegelter Oberflächen - z. B. Anwendung von erschütterungsarmen Verfahren
Verbau bei Aufgrabungen einsetzen, z. B. nicht-ferromagnetisch
Gefährdung durch die ausgewählten Maschinen und Anlagen z. B. Besonderheit beim Einsatz ferngesteuerten Maschinen, leicht erreichbare Notaus-Schalter
Einsatz von Schutzwänden/Schutzwälle
leicht erreichbare Notaus-Schalter um aus nicht gefährdeten Bereichen Anlagen abzuschalten
Einsatz elektrische Betriebsmittel, z. B. Ersatzstromerzeuger
Einsatz von Separieranlagen, z. B. Fallhöhenbegrenzung
Organisatorisch:
Darlegung der Weisungsbefugnis
Herstellen der Räumfähigkeit
spezielle Einsatzbedingungen erläutern, z. B. bei Bohrlochsondierung, Arbeiten am oder im Wasser
erläutern des Räumstellen-Lageplanes, Notfall- und Brandschutzplanes
Notfallübung (Rettungsübung) durchführen
Sicherheits- und Schutzvorrichtungen (Sicherheitskennzeichnung, Zutrittsverbote)
Sicherheitsabstände im Arbeitsbereich
Rettungskette, Erste Hilfe
Anfahrtswege für Rettungsfahrzeuge und Lotsenpunkte nach Erfordernis erläutern und freihalten lassen, eventuell Hubschrauberlandestelle bekanntgeben
Persönlich:
Ess-, Rauch- und Trinkverbot
nichtidentifizierte Objekte nicht berühren bzw. nicht in die Hand nehmen
Kampfmittel nicht werfen, stoßen bzw. mechanisch bearbeiten
Kabinentüren von Erdbaumaschinen geschlossen halten
der Arbeitsaufgabe entsprechende persönliche Schutzausrüstungen benutzen [Sicherheitsschuhe S 3, Sicherheitsgummistiefel S 5 (z. B. Plastikschutzelementen), Schutzkleidung, Atemschutz]
3.
Weitere zu besprechende Aspekte
Betretungsbefugnisse, z. B. Dritte.
Bestehende Anlagen, kontaminierte Bereiche, Gefährdung durch andere Firmen, Staubminimierung, Verwendung von Haut-, UV- und Insektenschutzmitteln.
4.
Verweise
"Bausteine" der BG BAU
B 181 | Bagger |
---|---|
B 182 | Lader, Muldenfahrzeuge, Planiergeräte |
B 189 | Grabenverbaugeräte |
C 316 | Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 101-004 |
C 322 | Kampfmittelsondierung/-räumung |
C 469 | Geböschte Baugruben und Gräben |
C 472 | Erdverlegte Leitungen |
C 480 | Arbeiten am Wasser |
C 481 | Taucherarbeiten |
Diese Unterweisungsvorlage enthält beispielhafte Aufzählungen und muss unbedingt noch an die konkreten Betriebsbedingungen angepasst werden!