Abschnitt 3.1 - III Verfahren zur Erarbeitung von DGUV Regeln
1 Projektbeschreibung
DGUV Regeln werden im zuständigen Sachgebiet erarbeitet. Im Interesse einer einheitlichen Gestaltung und einer abgestimmten Vorgehensweise ist wie folgt zu verfahren:
Die Projektbeschreibung wird von der Leitung des Sachgebietes im Einvernehmen mit der Leitung des Fachbereiches erstellt und der DGUV zugeleitet. Sie soll Aussagen enthalten zu:
- 1.
Initiative
- 2.
Begründung (insb. Anlass, Bedarf, Zielsetzung)
- 3.
Bestehende Recht- und Regelsetzung
- 4.
Alternative Regelungsmöglichkeiten
- 5.
Betroffenheit
- 6.
Inhalt, Auswirkungen
- 7.
Bearbeitungszuständigkeit
- 8.
Zeitplan
Die DGUV legt die Projektbeschreibung nach formaler Prüfung dem Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der DGUV vor. Der Grundsatzausschuss Prävention kann eine Empfehlung zur Entwurfserarbeitung aussprechen; anschließend beginnt das Sachgebiet mit der Entwurfserarbeitung.
Im "Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks zum Arbeitsschutz" aus dem Jahr 2011 haben sich Bund, Länder und UV-Träger darauf verständigt, dass das zuständige Bundesministerium und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die Projektbeschreibungen geplanter DGUV Regeln zur Kenntnis erhalten.