Abschnitt 3.5 - 3.5 Verhaltensanforderungen während der Zustellung
Die Zustellerin oder der Zusteller kann durch eigenes Verhalten auch wesentlich zur Arbeitssicherheit beitragen. Deshalb ist es für die Zustellerin und den Zusteller unabdingbar, sich mit den möglichen Gefahren auf der Tour auseinanderzusetzen. Verhaltensregeln zu beachten, zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung zu benutzen und Mängel zu melden, sind Grundpflichten der Zustellerin und des Zustellers. Besonders sollten die folgenden Hinweise beachtet werden:
während des Gehens keine Sortierarbeiten verrichten
Blick auf den Weg richten
soweit möglich, Handlauf der Treppe nutzen
Stolperstellen, ungewohnte Hindernisse erkennen und sicher umgehen
zur Verfügung gestellte Sicherheitsmaterialien wie Schuhe, Jacken, Lampen, Reflektoren etc. benutzen
Straßen auf dem kürzesten Weg überqueren
Zebrastreifen benutzen und Ampeln beachten, um sicher die Straße zu überqueren
ist kein Fußweg vorhanden, linke Straßenseite benutzen
bei schlecht beleuchteten Hausfluren einen Moment warten, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben.