Abschnitt 2.8 - 2.8 Elektrotechnisch unterwiesene Person
ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren insbesondere bei unsachgemäßem Verhalten in der Nähe elektrischer Freileitungen unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.