Abschnitt 1 TRB 404 - Geltungsbereich (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
1.1 Diese TRB gilt für Ausrüstungsteile von Druckbehältern, soweit sie in den TRB 401, 402 und 403 nicht behandelt sind.
1.2 Soweit für besondere Druckbehälter andere Bestimmungen gelten, sind diese in den TRB der Reihe 800 enthalten.