Abschnitt 3.11 - 3.11 Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren
Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungsverfahren (SZP) sind Verfahren, bei denen die Anwender und Anwenderinnen sich an hochgelegenen Arbeitsplätzen an Seilen als Trag- und Sicherungssystem redundant gesichert fortbewegen und/oder positionieren.
Abb. 144 Für SZP sind nur geprüfte und für die Tätigkeit zugelassene Arbeitsmittel zu verwenden
Abb. 145 Endreinigung der Aussenfassade mit SZP
Abb. 146 Kennzeichnung der Arbeitsstelle
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
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Gefährdungen |
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Achten Sie bei Arbeiten mit Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen auf Baustellen insbesondere auf folgende Gefährdungen:
Absturz z.B.
durch ungenügende Organisation der Arbeitsabläufe und/oder unzureichender Qualifikation der Beschäftigten
beim Einstieg in das System bzw. Verlassen des Systems
durch Versagen der Seile (z.B. durch schneidende Geräte, scharfes Material und Kanten, Werkzeuge, aggressive Öle und Fette, unsachgemäße Knoten)
durch Versagen des Trag- und/oder Sicherungssystems bei Überbelastung, z.B. wenn das Gesamtgewicht der Person, einschließlich des mitgeführten Werkzeugs und Materials, die maximal zulässige Last des SZP bzw. des Rettungsverfahrens überschreitet
des Retters während der Rettung
Hängetrauma (lebensbedrohlicher Schockzustand) durch zu langes bewegungsloses Hängen im Auffanggurt)
Verletzungen durch Getroffen werden infolge pendelnder, umfallender, herabfallender, wegfliegender oder abrollender Gegenstände
Maßnahmen |
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Gegen diese und weitere Gefährdungen sind, abhängig von Ihrer einsatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zu treffen:
Organisation/Qualifikation der Beschäftigten
Anhand einer einsatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung müssen Sie unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitsumfeldes eine Arbeitsanweisung erstellen, die u.a. detaillierte Angaben zu den Notfall- und Rettungsmaßnahmen enthält. Dabei ist u.a. die Selbstrettung im Team sicherzustellen.
Führen Sie anhand der Arbeitsanweisung eine Unterweisung Ihrer Beschäftigten durch.
Für die Anwendung von SZP benötigen Sie eine(n) fachlich geeignete(n) Vorgesetzte(n). Er bzw. sie muss über eine entsprechende Sachkunde verfügen (aufsichtführende Höhenarbeiterinnen bzw. Höhenarbeiter Level 3, siehe TRBS 2121-3). Er bzw. sie darf in der Regel für höchstens fünf Höhenarbeiter bzw. Höhenarbeiterinnen verantwortlich sein und muss während des gesamten Einsatzes vor Ort sein. Setzen Sie für diese Arbeiten nur Personen ein, die das 18. Lebensjahr vollendet sowie ihre fachliche und gesundheitliche Eignung nachgewiesen haben, z.B. Höhenarbeiterinnen bzw. Höhenarbeiter Level 2.
Im Rahmen der Einstellung von Beschäftigten oder in individuell begründeten Fällen kann auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung eine Untersuchung "Arbeiten mit Absturzgefahr" (G41) veranlasst werden.
Sorgen sie dafür, dass mindestens zwei Höhenarbeiterinnen bzw. Höhenarbeiter anwesend sind, die Sichtkontakt bzw. akustischen Kontakt untereinander haben.
Ergonomie
Zur Vermeidung physischer Belastungen und des Hängetraumas:
wählen Sie die Sitze und Auffanggurte individuell nach den ergonomischen Anforderungen der Beschäftigten. Die verwendeten Sitze müssen so konstruiert sein, dass ein Herunterrutschen der Benutzer oder Benutzerinnen verhindert wird. Gurte müssen DIN 361 sowie DIN EN 813 entsprechen.
beschränken Sie das freie Hängen im Gurt auf max. 6 h/Tag. Prüfen Sie, ob entlastende Komponenten, z.B. Sitzbrett, Entlastungsmöglichkeit des Nackens oder der Beine, eingesetzt werden können.
Absturzsicherung und geeignete Ausrüstung
Stellen Sie sicher, dass nur geprüfte und für die Tätigkeit zugelassene Arbeitsmittel, z.B. entsprechender Arbeitssitz, verwendet werden.
An Stellen, an denen z.B. durch Umlenkung über eine Kante ein Seil beschädigt werden könnte, müssen Sie einen entsprechenden Seilschutz einsetzen. Dies kann z.B. mit Kantenblechen oder Rollenmodulen geschehen.
Scharfe Gegenstände dürfen nur in geeigneten Futteralen mitgeführt werden. Beim Einsatz von trennenden Geräten (z.B. Trennschleifer) müssen Sie die Seile vor schädigenden Einwirkungen schützen, z.B. Einsatz von Stahlvorläufern im Bereich von mindestens 2 m.
Halten Sie die vom Hersteller für die Ausrüstung vorgegebenen zulässigen Lasten einschließlich der für den Rettungsfall ein.
Zur Ausführung von SZP liefern Helme nach DIN EN 12492 mit Gabel-Kinnriemen und Seitenaufprallschutz die erforderliche Sicherheit.
Stellen Sie die Arbeiten ein, wenn die sichere Funktion der Einstellvorrichtungen, Auffangeräte und Rettungsgeräte beeinträchtigt wird, z.B. durch Umwelteinwirkungen wie Windsog oder Frost.
Erfassen Sie individuelle Rettungssituationen in Ihrer Einsatzplanung. Lagern Sie die Rettungsausrüstung gesondert, gepackt, zugänglich und gekennzeichnet an der Einsatzstelle. Die Sicherung der Person, die die Rettung vornehmen soll, hat immer Vorrang.
Beim Vorstieg besteht bis zur Zwischensicherung erhöhte Absturzgefahr. Wählen Sie die Abstände der Zwischensicherung im unteren Bereich entsprechend klein.
Empfohlene Abstände der Zwischensicherungen
Abstände | Vom Boden | Zum letzten Punkt |
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erster Sicherungspunkt | + 2,5 m/ Greifhöhe | - |
zweiter Sicherungspunkt | + 3,0 m | 0,5 m |
dritter Sicherungspunkt | + 4,0 m | 0,5 m |
vierter Sicherungspunkt | + 5,0 m | 1,0 m |
folgende Sicherungspunkte | - | in Greifhöhe |
Schutz vor herabfallenden Gegenständen
Sorgen sie dafür, dass keine Arbeiten durch Dritte oberhalb der SZP-Arbeiten durchgeführt werden, die Ihre Beschäftigten gefährden können.
Statten Sie Ihre Beschäftigten mit dem entsprechenden Zubehör aus, dass ein Herabfallen von Material oder Werkzeug verhindert.
Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Arbeitsbereiche und zusätzlich die Anschlageinrichtungen der Seilstrecken entsprechend abgesperrt und gekennzeichnet sind.