DGUV Information 201-061 - Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft

Abschnitt 7.3 - 7.3 Technische Anforderungen bei Durchführung der Taucharbeiten

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Abb. 17
Zertifizierte Tauchausrüstung für Taucharbeiten in Bentonitsuspension

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Abb. 18
Versorgungsflansch in der Druckwand eingebaut

  • Auswahl des Tauchgerätes (Bestimmungsgemäße Verwendung lt. Angaben der Herstellerfirma)

  • Bei Taucharbeiten in Überdruck muss die persönliche Schutzausrüstung (Tauchgerät) der PSA Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen und als schlauchversorgtes Tauchgerät ausgeführt sein. Das Tauchgerät (s. Abb. 17) muss für den Einsatz in Stützflüssigkeit (Bentonitsuspension) geeignet und nach den Vorgaben der Normen DIN EN 15333 Atemgeräte - Schlauchversorgte Leichttauchgeräte mit Druckgas - Teil 1: Lungenautomatisch gesteuerte Geräte bzw. DIN EN 15333 Atemgeräte - Schlauchversorgte Leichttauchgeräte mit Druckgas - Teil 2: Geräte mit konstantem Volumenstrom geprüft sein.

  • Für die Versorgung der Taucher bzw. Taucherin in der Arbeitskammer, ist in der Druckwand ein Tauchversorgungsflansch (s. Abb. 18) vorzusehen. Dieser sorgt für die sichere Zuführung von Atemgas, Tauchtelefon, Beleuchtung, Video- und Datenleitungen, sowie Frischwasser aus dem atmosphärischen Bereich in die Arbeitskammer (Überdruckbereich). Flansche, die in die Druckwand eingebaut werden, müssen hierfür ausgelegt sein, d.h. sie müssen dem Druck und den rauen Einsatzbedingungen standhalten. Für alle durchgeführten Leitungen, die Gase oder Flüssigkeiten führen, sind auf jeder Seite des Flansches Absperrventile und einseitig Rückströmsicherungen vorzusehen, wobei die Durchleitung der Medien nicht beeinträchtigt werden darf.

  • Die Verbindung zwischen Tauchversorgungsflansch und Taucher bzw. Taucherin in der Arbeitskammer erfolgt über ein Schlauch- und Kabelbündel, dem sogenannten "Umbilical". Die Länge dieses Versorgungsschlauches muss so bemessen sein, dass alle denkbaren Arbeitsplätze des Tauchers und der Taucherin in der Arbeitskammer der Vortriebsmaschine problemlos erreicht werden. Der Versorgungsschlauch muss beständig gegen die mechanischen Beanspruchungen bei Durchführung der Taucharbeiten sein. Die Funktion des Umbilical als Signalleine muss gesichert sein. Die Führung erfolgt durch den Signalmann bzw. Signalfrau.

  • Die Druckluftschleuse muss alle im Tauchprojektplan vorgesehenen Personen aufnehmen können, jedoch mindestens für 5 Personen Platz bieten.

  • Eine Sprechverbindung zwischen allen Mitgliedern der Tauchgruppe, einschließlich des Schleusenwärters, muss vorhanden sein.

  • Zur Durchführung der Taucharbeiten muss der sichere Ein- und Ausstieg der Taucherin bzw. des Tauchers in die Stützflüssigkeit gewährleistet sein.

  • Es sind Anschlagpunkte und Einrichtungen zur Rettung des Tauchers bzw. der Taucherin vorzusehen.

Aufgrund der gegenüber Wasser deutlich größeren Wichte der Stützflüssigkeit, benötigt der Taucher bzw. die Taucherin für seine Tarierung eine entsprechend höhere Ballastierung, für die die Anschlagpunkte bemessen sein müssen.