Abschnitt 10.4 - 10.4 Handschutz

Die Hände sind unser meistgenutztes "Werkzeug". Sie können geschädigt werden durch Stiche, Schnitte, Prellungen, Quetschungen, Verbrennungen, Verätzungen und Risse (z. B. durch Austrocknung der Haut).

Deshalb:

  • Auf Baustellen immer Handschutz benutzen.

Handschutz ist in vielfältiger Form möglich:

  • Kunststoff- oder Gummihandschuhe zum Schutz gegen chemische Einflüsse für den Umgang mit Säuren, Laugen, Lösemitteln und Feuchtigkeit

  • Baumwoll-, Drillich-, Kunststoff- oder Lederhandschuhe zum Schutz gegen mechanische Einwirkungen, z. B. beim Umgang mit scharfkantigen oder rauen Werkstücken oder beim Schweißen

  • Salben und Cremes als Hautschutz und Hautpflegemittel

Handschuhe jeder Art dürfen bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Werkzeugen, also beim Bohren, Aufreiben, Fräsen oder ähnlichen Arbeiten, nicht getragen werden, da das Einziehen der Handschuhe ein hohes Verletzungsrisiko darstellt.

Siehe DGUV Regel 112-195 und 112-995 "Benutzung von Schutzhandschuhen".