Abschnitt 8.8 - 8.8 Explosionsschutzdokument
Für Universal-Vorbereitungsbereiche muss entsprechend § 6 Absatz 9 der Gefahrstoffverordnung unter Berücksichtigung der verwendeten Stoffe und Verfahren ein Explosionsschutzdokument angefertigt werden. Wichtiger Bestandteil des Explosionsschutzdokuments ist die Festlegung explosionsgefährdeter Bereiche. Die in Abschnitt 8.3 beschriebene Einteilung in Ex-Zonen ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
ANMERKUNG 1
Anhang B.3 enthält ein Beispiel für ein Explosionsschutzdokument.
Besonderheiten ergeben sich durch die zeitliche Aufhebung der Explosionsgefährdung, die es ermöglicht, auf den Vorbereitungsplätzen während dieser Aufhebung nicht-explosionsgeschützte Geräte zu verwenden. Auf diesen besonderen Umstand muss im Explosionsschutzdokument hingewiesen werden. |
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