TRG 330 - TR Druckgase 330

Abschnitt 1 TRG 330 - Geltungsbereich (1)

1.1 Diese TRG gilt für Fässer aus Stahl in nahtloser oder geschweißter Ausführung.

1.2 Es wird verwiesen auf

  1. 1.

    TRG 001 - Aufbau und Anwendung der TRG,

  2. 2.

    die Richtlinien des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung:
    TRG 700 - Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Druckgasbehältern
    TRG 760 - Richtlinie für das Prüfen von Druckgasbehältern durch den Sachverständigen (2).

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

In Vorbereitung