Ladebrücken und fahrbare Rampen
(DGUV Regel 108-006)
(bisher BGR 233)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuss "Förder- und Lagertechniken" der BGZ
Stand der Vorschrift: Oktober 1988
Aktualisierte Nachdruckfassung Juli 2005
Diese Schrift wurde zurückgezogen.