Abschnitt 2.2 - 2.2 Weitere Beschaffenheitsanforderungen
Gabelstapler mit einem Hub von mehr als 1,80 m müssen mit einem Fahrerschutzdach gegen herabfallende Lasten ausgerüstet sein (Bild 2-4).
Jeder Gabelstapler besitzt:
eine ausreichend bemessene Bremseinrichtung und eine Feststellbremse,
eine Sicherungsmöglichkeit gegen unbefugte Benutzung:
bei Elektro-Antrieb einen Schaltschlüssel,
bei verbrennungsmotorischem Antrieb einen Anlassschalter mit abziehbarem Sicherheitsschlüssel,
Bild 2-4: Gabelstapler mit Fahrerschutzdach
eine laut tönende Warneinrichtung, z. B. Hupe,
ein Hubgerüst, das ausreichende Sicht auf die Fahrbahn, die Last und das Lastaufnahmemittel gestattet und
Stellteile, die vom Fahrersitz leicht zu erreichen und eindeutig gekennzeichnet sind (Bild 2-5).