DGUV Information 203-019 - Arbeiten an Fahrleitungsanlagen

Abschnitt 9.6 - 9.6 Arbeiten an Masttrennschaltern über AC 1 kV/DC 1,5 kV

Bei Arbeiten an oder in der Nähe von Masttrennschaltern müssen diese während der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen in geschlossener Stellung (Stellung "EIN") sein. Auf Masten mit geöffnetem Schalter (Stellung "AUS") dürfen keine Arbeiten begonnen werden. Machen Arbeiten am Schalter selbst, ein Öffnen des Schalters während der Arbeiten erforderlich, so ist dies nach Abschluss der Sicherungsmaßnahmen zulässig.

Bei mechanisch gestörten Schalterantrieben kann vom oben genannten Arbeitsablauf abgewichen werden.