Abschnitt 6 - Gibt es aus dem Präventionsgesetz heraus Verpflichtungen für Betriebe und Bildungseinrichtungen?
Das Präventionsgesetz richtet sich in erster Linie an die gesetzlichen Krankenkassen und sieht in der Begründung keinen Erfüllungsaufwand für die Betriebe und Bildungseinrichtungen.