Abschnitt 10.6 - 10.6 Alarmpläne
Aus einem Alarmplan sollte hervorgehen, wer im Ernstfall zu alarmieren ist und wie diese Person zu erreichen ist (z. B. Adresse, Telefon, Handy, etc.), z. B.
gefährdete Beschäftigte und/oder Nachbarn
Firmenleitung
Feuerwehr
Inertgas-Lieferant
Unfallversicherungsträger
Gewerbeaufsicht/Staatliches Amt für Arbeitsschutz
Feuerversicherer (Brandschutzabteilung)