Abschnitt 6.2 - Lagerung
6.2.1
Lagerräume
Reifen - auch wenn sie wenig oder gar nicht genutzt werden - unterliegen einem Alterungsprozess, der von den Umgebungsbedingungen abhängig ist. Hitze, Feuchtigkeit und UV-Strahlung beschleunigen diesen Prozess. Die Lagerräume sollen daher kühl, trocken, dunkel und mäßig belüftet sein. Wegen der möglichen Strukturveränderung beim Kontakt mit Kraftstoffen, Schmierstoffen, Lösemitteln und Chemikalien ist die Lagerung im selben Raum zu vermeiden.
Die zulässige Belastung der Fußbodenfläche in Lagerräumen, unter denen sich andere Räume befinden, muss an den Zugängen gut erkennbar angegeben sein (Bild 6-1). Dies gilt auch für die zulässige Belastung von Zwischenböden. Regalbühnen mehrgeschossiger Regaleinrichtungen ohne Fahrverkehr müssen für eine gleichmäßig verteilte Last von mindestens 250 kg/m2 ausgelegt sein. Höhere Belastungen, z.B. durch Fahrverkehr, müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Bild 6-1: Zulässige Belastung der Fußbodenfläche in Lagerräumen
Lagerbereiche sind so anzulegen, dass elektrische Verteiler und Schaltanlagen, Einrichtungen zur ersten Hilfe, Feuerlöschgeräte sowie Rettungs- und Verkehrswege nicht durch Lagergüter verstellt werden (Bild 6-2).
Bild 6-2: Elektrische Verteiler und Schaltanlagen
Tragbare oder fahrbare Feuerlöscher müssen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl bereitgehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Wandhydranten bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern berücksichtigt werden, nicht aber ortsfeste Feuerlöschanlagen, z.B. Sprinkleranlagen, Pulverlöschanlagen oder CO2-Löschanlagen. In der BG-Regel "Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern" (BGR 133) sind u.a. Angaben zur Bestimmung der jeweils erforderlichen Anzahl von Feuerlöschern enthalten und anhand von Rechenbeispielen erläutert.
6.2.2
Lagerungsarten
Die Art der Lagerung von Reifen und Rädern ist sowohl aus sicherheitstechnischer Sicht als auch bezüglich des reibungslosen Arbeitsablaufes von entscheidender Bedeutung. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Reifenlagerung, wobei die für den Betrieb geeignetste von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann.
6.2.2.1
Stapel- und Blocklagerung
Werden Reifen oder Räder als Lagereinheiten zusammengestellt und in Stapeln gelagert, so ist darauf zu achten, dass das Verhältnis der Höhe zur Schmalseite der Grundfläche nicht größer als 6:1 ist, wobei der Standsicherheitsfaktor mindestens 2,0 betragen muss. In der Regel darf ein Stapel Ladeeinheiten auf Europaletten bei Lagerung in einem geschlossenen Raum 4,8 m nicht überschreiten.
Beispiele für die Berechnung der zulässigen Stapelhöhe sind in der BG-Regel "Lagereinrichtungen und -geräte" (BGR 234) enthalten. Beim Errichten von Stapeln ist insbesondere darauf zu achten, dass die Ladeeinheiten steif genug sind, um eine Schiefstellung zu vermeiden. Dies kann z.B. durch Aussteifung der Ladeeinheiten oder spezielle Stapelgestelle für Felgen erreicht werden (Bilder 6-3 und 6-4).
Bild 6-3: Aussteifung der Ladeeinheiten durch Zwischenlagen und Schrumpffolie
Bild 6-4: Stapelhilfsmittel zur senkrechten Lagerung von Felgen
Beim Stapeln im Freien (z.B. Altreifen) sind auch Windeinflüsse zu berücksichtigen, da diese die Standsicherheit eines Stapels gefährden können.
Bei der Blocklagerung (Bild 6-5) palettierter Einheiten ist eine sehr große Lagerdichte erreichbar. Ein einfaches Handling, z.B. mit Hilfe von Flurförderzeugen, ist möglich, jedoch ist die Zugänglichkeit eingeschränkt. Von Nachteil ist auch, dass die Kommissionierung einzelner Reifen von Hand kaum möglich ist.
Bild 6-5: Blocklagerung von Rädern im Freien
6.2.2.2
Lagerung von Ladeeinheiten (Paletten) in Regalen
Werden Reifen oder Räder als Ladeeinheiten in Regalen gelagert (Bilder 6-6 und 6-7), ist neben der Übersichtlichkeit und der großen Lagerdichte auch ein einfaches Handling der Ladeeinheiten möglich, z.B. mit Hilfe von Flurförderzeugen. Allerdings ist das Ein- und Auslagern von Hand nur bedingt möglich.
Bild 6-6: In Regale eingelagerte Stapelgestelle
Bild 6-7: Lagerung leerer Stapelgestelle
6.2.2.3
Einzellagerung in Regalen
Bei der stehenden Lagerung einzelner Reifen oder Räder in Regalen (Bild 6-8) wird die Ein- und Auslagerung üblicherweise von Hand durchgeführt.
Bild 6-8: Stehende Lagerung von Reifen
Bei Bedarf größerer Mengen ist das Kommissionieren allerdings sehr mühsam und zeitaufwendig. Ferner sind Zugangshilfen (Bild 6-9) erforderlich (z.B. Podesttreppe, Leiter).
Bild 6-9: Verschiebbare Stufenleiter mit breiten Stufen
Bei der Beschaffung und Aufstellung von Regalen ist u.a. zu beachten:
An ortsfesten Regalen mit einer Fachlast über 200 kg oder einer Feldlast über 1000 kg müssen der Hersteller, der Typ, das Baujahr sowie die zulässigen Fach- und Feldlasten angegeben sein (Bild 6-10). Die Feldlast ist die zulässige Last aller Einlagerungsebenen eines Stützenfeldes, die Fachlast ist die zulässige Last einer Einlagerungsebene.
Bild 6-10: Regal mit Angabe der zulässigen Fach- und Feldlasten
6.2.2.4
Lagerung einzelner, unmontierter Reifen
Zum Schutz vor Schäden durch das Zusammendrücken aufgrund des Eigengewichtes sollten unmontierte Pkw- und Nutzfahrzeugreifen höchstens über einen Zeitraum von drei Monaten direkt übereinander gestapelt werden, wobei maximal acht Pkw- und fünf Nutzfahrzeugreifen übereinander gestapelt werden dürfen.
Motorrad-, Motorroller-, Pkw-, Geländewagen- und AS-Reifen mit einer Breite von weniger als 12,4" (300 mm) dürfen nur stehend gelagert werden.