Abschnitt 1.2 - 1.2 Einschränkung des Anwendungsbereiches
Diese Information wird bei Dach- und Holzbauarbeiten angewendet. Sie findet keine Anwendung auf
das Errichten, Instandhalten oder Umlegen von Masten für elektrische Betriebsmittel auf Dächern,
Bauarbeiten von Häusern in Holztafelbauweise, bei denen Wände, Decken und Dachflächen aus werksmäßig vorgefertigten Elementen aus Holz und Holzwerkstoffen montiert werden,
Schalarbeiten für Beton- und Stahlbetonarbeiten
und
Verlegen von Profiltafeln, Porenbetonplatten und anderen großformatigen Plattenbauteilen.
Diese Information findet weiterhin keine Anwendung auf Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren für Gesundheit und Leben von Personen, die durch vorhandene und entstehende Gefahrstoffe ausgelöst werden.
Siehe Gefahrstoffverordnung mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), insbesondere
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