Abschnitt 2 - 2 Planung
Soweit die bauliche Situation (z. B. Brüstung, Geländer) keinen Schutz gegen Absturz bietet, sind Anschlageinrichtungen nach folgenden Grundsätzen zu planen.
Soweit die bauliche Situation (z. B. Brüstung, Geländer) keinen Schutz gegen Absturz bietet, sind Anschlageinrichtungen nach folgenden Grundsätzen zu planen.