Abschnitt 1.7 - 7 Kosten
Die entsendenden Stellen tragen grundsätzlich die ihnen durch die Mitwirkung in den Fachbereichen/Sachgebieten entstehenden Kosten selbst.
Die entsendenden Stellen tragen grundsätzlich die ihnen durch die Mitwirkung in den Fachbereichen/Sachgebieten entstehenden Kosten selbst.