Anlage 6 TRGS 524 - Ermittlung der Arbeitsbereiche, Arbeitsabläufe und Tätigkeiten mit Exposition gemäß Nummer 4.4 und 4.5
Schritt 1:
Ermittlung der Arbeitsbereiche, in denen Gefahrstoffe freigesetzt werden können
![trgs_524_02](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/trgs_524_02.gif)
Schritt 2:
Ermittlung der Arbeitsschritte, Arbeitsverfahren, Abläufe und Tätigkeiten für jeden nach Nummer 4.4 festgestellten Arbeitsbereich am Beispiel"Industrierückbau"
![trgs_524_03](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/trgs_524_03.gif)