DGUV Information 201-061 - Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft

Abschnitt 6.3 - 6.3 Anwendung von Mischgasen für Überdruckarbeit (keine Sättigungsexposition) als Sonderform

6.3.1 Allgemeines

Die Anwendung von sog. Mischgasen als Atemgas erbringt bezüglich der nutzbaren Arbeitszeit keine Vorteile, sie schützen jedoch z. B. vor einem "Tiefenrausch" (Stickstoffnarkose) bei höheren Expositionsdrücken. So ist z. B. Heliox ein spezielles Atemgasgemisch aus Helium und Sauerstoff, das beim professionellen Tauchen zum Erreichen großer Tiefen genutzt wird. Mit dem Ersetzen von Stickstoff durch Helium und der Reduktion von Sauerstoff wird der N2- bzw. O2-Partialdruck auf gesundheitlich unbedenkliche Werte angepasst. Die negativen Effekte von Sauerstoff und Stickstoff (Sauerstoffvergiftung des Zentralen Nervensystems (ZNS), Stickstoffnarkose) werden dadurch verringert. Mischgas-Expositionen dürfen nur von speziell qualifizierten Beschäftigten ausgeführt werden.

Solche Verfahren sind nur mit Festlegungen von Experten aus der Hyperbarmedizin und Arbeitssicherheit durchführbar. Da die Bedingungen eng mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Bauvorhabens verknüpft sind, muss die Verfahrensweise bereits in der Projektplanung entwickelt werden.

6.3.2 Anwendung der Mischgastechnik

  • Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Ausnahmegenehmigung gem. Druckluftverordnung (DruckLV) § 6 durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde erforderlich.

  • Bei der Planung und Durchführung der Arbeiten mit Mischgastechnik sind auch Notfallszenarien zu betrachten, um auf mögliche Gefährdungen reagieren zu können (z. B. medizinischer Notfall, Feuer, Ausfall von Beschäftigten oder Technik).

  • Für die Leitung der Arbeiten ist ein Einsatzleiter bzw. eine Einsatzleiterin schriftlich zu bestellen, der bzw. die über Zusatzqualifikationen für die Anwendung von Mischgasen im Überdruck verfügt. In der Regel ist dies bei Einsatzleitern bzw. Einsatzleiterinnen gegeben, die eine Zusatzausbildung als Taucheinsatzleiter bzw. Taucheinsatzleiterin für Mischgastauchen erfolgreich abgeschlossen haben. Der Einsatzleiter bzw. die Einsatzleiterin muss die Einsatzbedingungen beurteilen und den sicheren Ablauf des Mischgaseinsatzes überwachen. Bei Unfällen und Störungen muss er bzw. sie die erforderlichen Maßnahmen, in Abstimmung mit dem oder der Fachkundigen, der oder die die Arbeiten in Druckluft leitet (Fachkundiger Druckluft) sowie dem ermächtigten Arzt oder der ermächtigten Ärztin treffen können. Sie dürfen an den von ihnen geleiteten Arbeiten unter Verwendung von Mischgas nicht selber teilnehmen.

  • Die Arbeiten dürfen nur von erfahrenen Druckluftarbeitern bzw. Druckluftarbeiterinnen durchgeführt werden, die über eine entsprechende Zusatzqualifikation zur Mischgasanwendung verfügen. Alle weiteren Beschäftigten bei den Arbeiten mit Mischgasversorgung (z. B. Schleusenwärter) müssen ausreichende Kenntnisse für dieses Spezialgebiet aufweisen.

  • Die Mischgasversorgung der Beschäftigten erfolgt über Atemgasanschlüsse in der Personenschleuse

  • Die Beschäftigten atmen während des Einsatzes in der Regel über schlauchversorgte geeignete Atemmasken (z. B. mit integriertem Atemregler) ein Mischgas, das für die jeweilige Druckstufe angepasst wird.

  • Für den Fall einer Störung bei der Mischgasversorgung der Beschäftigten, ist zusätzlich zu den für jeden Sitzplatz in der Personenschleuse vorhandenen Atemgasanschlüssen, ein Reserveanschluss vorzusehen.

  • Für die ärztliche Untersuchung und die Versorgung der Beschäftigten während der Arbeiten, sowie der Wartezeiten ist ermächtigtes ärztliches Fachpersonal zu bestellen, das über Erfahrungen beim Einsatz der Mischgastechnik verfügt.

  • Auf der Baustelle ist eine geeignete therapeutische Behandlungsdruckkammer vorzuhalten, die für das erforderliche Druckspektrum, sowie für Mischgasversorgung ausgelegt ist und ausreichenden Platz für eine länger andauernde Behandlung bietet.