Abschnitt 2.9 - 2.9 Zeitliche Gewichtung der Themenbereiche
Der zeitliche Umfang sollte so bemessen sein, dass die theoretischen Kenntnisse umfangreich vermittelt und in praktischen Übungen vertieft werden.
Für die Ausbildung ist eine Gesamtzeit von mindestens 16 Lehreinheiten (LE) vorzusehen. Eine LE beträgt 45 Minuten.
Thema | LE | |
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2.1 | Grundlagen der Beleuchtung von Arbeitsstätten | 2 |
2.2 | Rechtliche Grundlagen und Technische Regeln | 1 |
2.3 | Anforderungen an die Beleuchtung | 2 |
2.3 | Natürliche Beleuchtung (Tageslicht) | 2 |
2.4 | Kriterien für die Auswahl und Beurteilung von Lampen und Leuchten | 2 |
2.5/2.6 | Beurteilung bestehender Beleuchtungsanlagen und Messung der Beleuchtungsstärke | 4 |
2.7 | Beurteilung der Ergebnisse einer Beleuchtungsplanung | 2 |
2.8 | Lernerfolgskontrolle | 1 |
Summe | 16 |
Abb. 1 Vorschlag zur Aufteilung der Lehreinheiten (LE)
HINWEIS:
Auf die Bedeutung von Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen sollte in der Ausbildung hingewiesen werden.