Abschnitt 1.27 - 1.27 Seitenmarkierungsleuchten
Seitenmarkierungsleuchten sind vorgeschrieben für Fahrzeuge ab 6 m Länge. Für kürzere Transporter sind sie aber auch sehr sinnvoll, denn ein solches Fahrzeug ist bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen von der Seite her (für den querenden Verkehr) nicht leicht wahrnehmbar.