Abschnitt 2.6 - 2.6 Arbeitsverantwortlicher
ist eine qualifizierte Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften, betrieblichen Anweisungen und erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen während der Durchführung der Ausästarbeiten zu tragen.
Anmerkung:
Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehenden Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden.