DGUV Information 201-061 - Handlungsanleitung für sicheres Arbeiten in Druckluft

Abschnitt 7.2 - 7.2 Zusätzliche Anforderungen in der Planungsphase

In der Projektplanung (vgl. 5.1.2) ist die Entscheidung zu treffen, ob Taucharbeiten notwendig bzw. überhaupt möglich sind. Dazu sind die nachfolgenden Punkte zu klären:

  • Geologische und Hydrogeologische Erkundung, vgl. 5.1.2.1

  • Erstellung eines geotechnischen und bautechnischen Berichts, vgl. 5.1.2.2

  • Prüfung alternativer Bauverfahren (z. B. Bodenverbesserung, Ballastierung), zur Vermeidung von Taucharbeiten in Überdruck

  • Detaillierte Beschreibung der Taucharbeiten in Stützflüssigkeit. Es sind Experten (z. B. aus den Bereichen Hyperbar- und Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Überdruck- und Taucharbeiten) hinzuzuziehen.

  • Berücksichtigung der gleichzeitigen Anwendung von Regelwerken (z. B. Druckluftverordnung (DruckLV), DGUV Vorschrift 40), dabei gilt das jeweils höhere Schutzziel.

  • Zur Prüfung der Machbarkeit von Taucharbeiten für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind mindestens folgende Fragen zu klären:

    • Sind die vorgesehenen Arbeiten für den Taucher bzw. die Taucherin sicher ausführbar?

    • Sind die räumlichen Gegebenheiten in der Arbeitskammer der TBM ausreichend bemessen?

    • Kann die Personenschleuse der TBM die bei Taucharbeiten erforderliche Gesamtpersonenzahl aufnehmen?

    • Wie sehen die zusätzlichen Gefährdungen und die daraus resultierenden Maßnahmen aus?

    • Wie sieht das Sicherheitskonzept, inkl. der Evakuierung bei Störfällen, für Taucharbeiten aus?

    • Welche zusätzlichen Anforderungen an Geräte, Beschäftigte und Sicherungsmaßnahmen zum sicheren Tauchen in engen Räumen sind notwendig?

    • Sind für die statischen Nachweise der Ortsbruststabilität während der Taucharbeiten erhöhte Sicherheitsbeiwerte anzusetzen?

  • Mindestanforderungen an das Leistungsverzeichnis unter besonderer Berücksichtigung der ermittelten Zusatzmaßnahmen

    • Erforderliches Personal, Arbeitsmittel, Persönliche Schutzausrüstung (PSA Tauchausrüstung) und Verbrauchsstoffe

    • Ausführung der Taucharbeiten in der Bentonitsuspension bei unterschiedlichen Druckstufen

    • Vorhalten des Vortriebspersonals während der Taucharbeiten, zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit der Baustelle

    • Vorhalten zusätzlicher Beschäftigter entsprechend dem Sicherheitskonzept der Taucharbeiten

    • Erfordernis der Vorhaltung von geeigneten Beschäftigten (Tauchgruppe), Arbeitsmitteln, PSA und Verbrauchsstoffen, in Zeiten ohne Taucharbeiten (Bereitschaft, Unterbrechungen, Wartezeiten, usw.)

    • Regelungen für Vorhaltung der Vortriebsanlage und der zugehörigen Geräte während der Ausführung der Taucharbeiten

    • Demobilisierung von Beschäftigten, Arbeitsmitteln, PSA und Verbrauchsstoffen