Abschnitt 10 - 10 Beschäftigungs- und Verwendungsverbote
Werdende oder stillende Mütter sowie Jugendliche dürfen nicht mit gesundheitsschädlichen Stoffen beschäftigt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird.
Werdende oder stillende Mütter sowie Jugendliche dürfen nicht mit gesundheitsschädlichen Stoffen beschäftigt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird.