Abschnitt 3.2.1 TRGS 401 - Hautgefährdende Gefahrstoffe
(1) Gefahrstoffe sind hautgefährdend, wenn sie zu Hauterkrankungen (Verätzungen, Hautreizungen, irritative Kontaktekzeme) führen können, und eines der nachfolgend genannten Kriterien aufweisen:
- 1.
Einstufung nach:
R34 (Verursacht Verätzungen),
R35 (Verursacht schwere Verätzungen),
R38 (Reizt die Haut),
R66 (Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen)
- 2.
pH-Wert <= 2 oder >= 11,5, der zur Einstufung als ätzend führt, falls keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen.