Sicherheitshinweise für grabenloses Bauen
(DGUV Information 201-020)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2021
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Gemeinsame Bestimmungen | 3 |
Allgemeines | 3.1 |
Vorübergehender Personaleinsatz im Rohr | 3.1.1 |
Leitung und Aufsicht | 3.1.2 |
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung | 3.1.3 |
Alleinarbeit | 3.1.4 |
Arbeitsmedizinische Betreuung | 3.1.5 |
Erste Hilfe | 3.1.6 |
Lärm | 3.1.7 |
Persönliche Schutzausrüstungen | 3.1.8 |
Baugrunderkundungen und -beobachtungen | 3.1.9 |
Standsicherheit und Tragfähigkeit | 3.1.10 |
Arbeitsplätze und Verkehrswege | 3.1.11 |
Verkehrssicherung | 3.1.12 |
Einsatz von Maschinen und Einrichtungen | 3.2 |
Maschinenführende | 3.2.1 |
Bestimmungsgemäße Verwendung | 3.2.2 |
Standsichere Aufstellung der Maschinen | 3.2.3 |
Lastentransport, Lastaufnahmemittel | 3.2.4 |
Lagern von Bohrelementen und Rohren | 3.2.5 |
Bagger als Hebezeuge | 3.2.6 |
Krane als Hebezeuge | 3.2.7 |
Personenbeförderung | 3.2.8 |
Sicherungsmaßnahmen im Bereich des drehenden Gestänges | 3.2.9 |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Schächten | 3.2.10 |
Beleuchtung | 3.2.11 |
Lüftung | 3.2.12 |
Anforderungen an Schächte und Baugruben | 3.3 |
Verbau, Böschungssicherung | 3.3.1 |
Arbeitsraumbreiten | 3.3.2 |
Leitern | 3.3.3 |
Absturzsicherungen an Schächten | 3.3.4 |
Schutz vor herabfallenden Gegenständen | 3.3.5 |
Zusätzliche Bestimmungen für Horizontalrammung mit offenem Rohr | 4 |
Zusätzliche Bestimmungen für das Horizontal-Pressbohr-Verfahren und für Schildvortriebe (Microtunnelling) | 5 |
Zusätzliche Bestimmungen für Gesteuerte Horizontalbohrungen (HDD) | 6 |
Lösen von Gestängeverbindungen | 6.1 |
Schutz vor Schutz gegen Körperdurchströmung | 6.2 |
Sicherheitsmaßnahmen auf der Rohreinzugseite ("Pipe Site") | 6.3 |
Überwachung und Instandhaltung | 7 |
Überwachung | 7.1 |
Instandhaltung | 7.2 |
Aufbau, Abbau, Umrüsten von Maschinen | 8 |
Literaturverzeichnis | Anhang |
Vorbemerkung
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmerin oder den Unternehmer und sollen ihr bzw. ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Die Unternehmerin oder der Unternehmer kann bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift gegeben.
Der Begriff "Grabenloses Bauen" im Sinne dieser DGUV Information umfasst alle Arten von Vortriebsarbeiten mit unbemannten Verfahren. Sie werden eingesetzt, um Ver- und Entsorgungsanlagen unterirdisch zu verlegen.
Solche Anlagen sind z. B. Rohrleitungen zur Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorgung, Abwasserkanäle, Kabel für Elektrizität und Telekommunikation, Pipelines für Erdöl oder Erdgas.
Diese DGUV Information beschreibt jedoch nur die sicherheitstechnischen Anforderungen, die beim Neubau solcher Anlagen zu beachten sind. Sie gilt nicht für die Sanierung bestehender Anlagen, auch wenn dafür Verfahren des grabenlosen Bauens eingesetzt werden (z. B. Pipe-Eating, Berstlining).