Abschnitt 7.7 - 7.7 Akkubetriebene Elektrowerkzeuge und deren Ladegeräte
Akkuwerkzeuge nach VDE 0740-1 Anhang K haben eine Bemessungsspannung von maximal DC 75 V. Diese Geräte werden nicht den Schutzklassen I, II oder III zugeordnet.
Bei einer Prüfung ist durch Besichtigung festzustellen, ob leitfähige Teile unterschiedlicher Polarität mit einer Spannung = DC 60 V gleichzeitig berührbar sind.
Wenn keine Spannungen = DC 60 V berührt oder überbrückt werden können, sind weitere Messungen, z. B. Isolationswiderstandsmessung, nicht notwendig!
An zugehörigen Ladegeräten können im Fehlerfall elektrische Gefährdungen an den sekundärseitigen Ladekontakten auftreten. Diese Kontakte müssen nach VDE 0700-2-29 sowohl galvanisch vom Netz getrennt sein als auch SELV liefern. Je nach Zugänglichkeit der Ladekontakte sind der Isolationswiderstand und der Berührungsstrom zu messen. Ladegeräte sind in Schutzklasse I oder II ausgeführt (siehe Abschnitt 7.3).
Ladegeräte, die hoher Beanspruchung durch Nässe oder leitfähigem Staub ausgesetzt sind (z. B. auf Bau- und Montagestellen), sollten mindestens tropfwassergeschützt, besser jedoch sprühwassergeschützt ausgeführt sein; dies ist an der Kennzeichnung IP X2 bzw. IP X3 sowie ggf. auch durch eine entsprechende Symbolkennzeichnung (vgl. DGUV Information 203-006) erkennbar. Die Prüfperson sollte dies, soweit möglich, bewerten, in der Dokumentation vermerken und die Benutzer auf die entsprechenden Einsatzbereiche hinweisen.
![]() Zugehörige Normen lassen beim Einsatz höherwertiger Bauteile auch die Verwendung von z. B. nur einem Kondensator zu. Für die Beurteilung des Grenzwertes sind somit Kenntnisse über den schaltungstechnischen Aufbau, z. B. der EMV-Maßnahmen, erforderlich. Einwandfreie Geräte weisen einen Berührungsstrom von nahezu 0 mA auf. Größere Ströme sollten Anlass für eine Feststellung der Ursache sein; im Zweifelsfall ist der Hersteller zu befragen. |
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Blockschaltbild der EMV-Beschaltung