Abschnitt 4.2 - 4.2 Aufnahme des Ist-Zustandes der Freileitungsanlage durch den Anlagenbetreiber
Bestandteil der Arbeitsplanung ist die Gefährdungsermittlung durch eine Elektrofachkraft des Anlagenbetreibers auf Grund des Ist-Zustandes der Freileitungsanlage. Sie beinhaltet insbesondere die Berücksichtigung der Gefahren des elektrischen Stromes bei Ausästarbeiten durch Unterschreiten des Schutzabstandes. Zu beachten sind dabei auch Umgebungsbedingungen, z. B. Geländeneigung, lockerer (Wald-) Boden.
Ist mit dem Unterschreiten des Schutzabstandes nach Tabelle 1 während der Ausästarbeiten zu rechnen, ist die Freischaltung der Freileitung grundsätzlich erforderlich. |
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Um das Freischalten der Freileitungsanlage für Ausästarbeiten zu vermeiden, sind diese Tätigkeiten rechtzeitig zu planen und durchzuführen. Aus vorstehend genannten Gründen wird als praktikables Maß die Ausästlinie (Ausästlinie = Normabstand zuzüglich des zu erwartenden Wachstums der Vegetation) zur Vermeidung der Freischaltung der Freileitungsanlage betrachtet.
Der Abschnitt 7 enthält Beispiele zur Unterstützung der Arbeitsplanung und Durchführung der Ausästarbeiten.