Abschnitt 8.7 - 8.7 Kennzeichnung
Explosionsgefährdete Bereiche von Universal-Vorbereitungsbereichen müssen mit dem Verbotszeichen "Keine offene Flamme; Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten", dem Warnzeichen "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" sowie dem Verbotszeichen "Zutritt für Unbefugte verboten" gekennzeichnet werden (Abb. 10 bis 12).
Abb. 10 Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten
Abb. 11 Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
Abb. 12 Zutritt für Unbefugte verboten